Duales Studium

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Als duales Studium wird in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxisblöcken in Unternehmen bezeichnet. Von „klassischen“ Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisbezug, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert.

Inhaltsverzeichnis

Typen [Bearbeiten]

Im Allgemeinen werden vier verschiedene Typen von dualen Studiengängen differenziert:

Gelegentlich werden ausbildungsintegrierte duale Studiengänge als triales Studium bezeichnet, so zum Beispiel, wenn neben Berufsabschluss und akademischem Grad noch ein Meisterbrief erworben wird[1] oder um das Zusammenspiel von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und Hochschule zu unterstreichen.[2]

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung [Bearbeiten]

Fraglich war, ob es sich hierbei um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelte oder Versicherungspflicht in der studentischen Pflichtversicherung besteht. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 in einer Grundsatzentscheidung Differenzierungen getroffen, die der Gesetzgeber durch das Vierte Gesetz zur Änderung des 4. Buchs Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 revidiert hat: Derartige Studiengänge sind generell als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Webseite der Handwerkskammer Köln zu einem Projekt mit der Fachhochschule des Mittelstands Bielefeld
  2. Webseite der Fachhochschule Westküste