Duales Studium
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[Bearbeiten] Definition
Als duales Studium wird in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxisblöcken in Unternehmen bezeichnet. Von „klassischen“ Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisbezug, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert. Im Allgemeinen werden vier verschiedene Typen von dualen Studiengängen differenziert:
- Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang
- Praxisintegrierter dualer Studiengang
- Berufsintegrierter dualer Studiengang
- Berufsbegleitendes Studium
Gelegentlich werden ausbildungsintegrierte duale Studiengänge als triales Studium bezeichnet, so z. B., wenn neben Berufsabschluss und akademischem Grad noch ein Meisterbrief erworben wird [1] oder um das Zusammenspiel von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und Hochschule zu unterstreichen [2].
[Bearbeiten] Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Fraglich war, ob es sich hierbei um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelte oder Versicherungspflicht in der studentischen Pflichtversicherung besteht. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 in einer Grundsatzentscheidung Differenzierungen getroffen, die der Gesetzgeber durch das Vierte Gesetz zur Änderung des 4. Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 revidiert hat: Derartige Studiengänge sind generell als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Website der Handwerkskammer Köln zu einem Projekt mit der Fachhochschule des Mittelstands Bielefeld
- ↑ Website der FH Westküste