Ehrenbrief des Landes Hessen

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Anstecknadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen, aktuelles Modell
Anstecknadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen, 1. Modell, achteckig, 1973 bis 1981.

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird vom hessischen Ministerpräsident seit 1973 für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder die Mitwirkung in Organisationen mit kulturellen oder sozialen Zielen verliehen.

Voraussetzungen

Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die mindestens zwölf Jahre kommunalpolitisch tätig waren oder in gemeinnützigen Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen sich ehrenamtlich engagiert hatten. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. In Ausnahmefällen, besonders wenn die Tätigkeit erst in höherem Lebensalter begonnen wurde oder bei außergewöhnlich hoher Leistung, kann der Ehrenbrief auch ohne diese Voraussetzung verliehen werden.

Art der Auszeichnung

Neben dem Ehrenbrief wird eine 15 mm große, in Kreuzform gearbeitete Ehrennadel verliehen, welche auf der Vorderseite den Hessischen Löwen zeigt.

Vorschlagsrecht

Grundsätzlich kann jeder Bürger für einen anderen die Verleihung beantragen. Anträge auf Verleihung des Ehrenbriefs werden in der Regel über den Gemeindevorstand oder den Magistrat an den Landrat oder in kreisfreien Städten an den Oberbürgermeister gerichtet. Letztere entscheiden über die Vergabe und unterzeichnen die Urkunde gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten. Dieser kann den Ehrenbrief auch in eigener Zuständigkeit verleihen.

Literatur

  • Werner Sauer: Die Auszeichnungen des Landes Hessen, OMM-Verl., Steinau an der Straße 1993, S.30-31