Einzelwertberichtigung

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Die Einzelwertberichtigung ist ein Instrument der Buchhaltung und Finanzwirtschaft, um die Forderungen eines Unternehmens neu zu bewerten. Dabei werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Es wird im Gegensatz zur Pauschalwertberichtigung das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners betrachtet.

Besondere Bedeutung haben Einzelwertberichtigungen (meist mit EWB abgekürzt) für Kreditinstitute, bei denen Forderungen an Kunden einen großen Anteil der Aktiva ausmachen. Der (konkret drohende) Ausfall eines Kreditnehmers - etwa durch Insolvenz - führt bei der kreditgebenden Bank zur Bildung einer Einzelwertberichtigung (d. h. einer Abwertung in Form der Minderung des bilanziellen Wertansatzes des Kredits). Es muss aber nicht der gesamte Forderungsbetrag wertberichtigt werden, wenn Teile der Forderung durch Besicherungen wie Bürgschaften und Pfandrechte abgesichert sind.

Die Einzelwertberichtigung ist eine Vorstufe der Abschreibung der entsprechenden Forderung und stellt einen Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Die Abschreibung wird erst nach dem tatsächlichen Ausfall eines Teiles oder der gesamten Forderung durchgeführt. Im Gegensatz zur Abschreibung bleibt die Forderung in den Büchern als offen stehen, wird aber in der Bilanz um den Wertberichtigungsbetrag vermindert dargestellt.

HGB/IFRS

Unterschieden werden muss, nach welchem Rechnungslegungsstandard die EWB gebildet wird. Nach HGB oder IAS/IFRS. Je nach Standard ergibt sich eine unterschiedliche Art der Bewertung mit in der Folge verschiedenen Werten als Ergebnis.

HGB

Die Bildung von Einzelwertberichtigungen leitet sich aus den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) Nr.4 HGB her (Vorsichtsprinzip).

Bestimmung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen

Die Bestimmung der Einzelwertberichtigung ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers und dem Wert von Kreditsicherheiten:

 Buchwert des nominellen Forderungsbetrags
 - erwartete Tilgungszahlungen 
 - erwartete Einzahlungen aus Sicherheitenverwertung
 = Betrag der Einzelwertberichtigung

Tilgungszahlungen lassen sich der Höhe und ihrer Wahrscheinlichkeit nach schwierig schätzen. Die Beurteilung der Bonität kommt aufgrund des aufwändigen Verfahrens nur am Bilanzstichtag und bei Großkrediten in Frage.

IFRS

Einleitung

Die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach IFRS leitet sich aus dem IAS-Standard 39 her (Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen) im Gegensatz zum Vorsichtsprinzip in HGB.

Signifikante Kredite

Einzelwertberichtigungen werden für signifikante impairte Kredite, die einer Einzelfallbetrachtung unterliegen, gebildet. Signifikant = wesentlich, d. h. über einer individuell festzulegenden Signifikanzgrenze pro Engagement liegend. Impairt = wertgemindert; d. h. die Bank erhält nicht die vertraglich vereinbarten Cash-Flows.

Nichtsignifikante Kredite

Nichtsignifikante Kredite (unter einer individuell festzulegenden Signifikanzgrenze pro Engagement) unterliegen ebenfalls einer Einzelwertberichtigung, allerdings greifen hier Vereinfachungen, die insbesondere die Bewertung der Sicherheiten und des Cash-Flows betreffen. Für diese Einzelwertberichtigungen wird zur Unterscheidung eine abweichende Bezeichnung gewählt. Häufig werden sie als "portfoliobasierte Einzelwertberichtigungen" (poEWB) bezeichnet.

Formel poEWB

poEWB = max.{IA-Sv * EQ,0} * (1-EBQ)

Parameterbeschreibung:

• IA = Inanspruchnahme des Kreditnehmers

• Sv = Sicherheiten (Verkehrswert)

• EQ = Erlösquote

• EBQ = Einbringungsquote

LGD = Loss Given Default/Verlustbetrag

Die Methodik basiert auf der Vorgehensweise der PoWB-Ermittlung

Berechnung

Fortgeführte Anschaffungskosten (= FAK) abzüglich Barwert erwarteter Cash-Flows abzüglich Barwert der Sicherheiten ergibt erwarteten Verlust, der zu 100 % wertberichtigt wird. Die FAK sind ursprüngliche Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen, der Verteilung von Agien/Disagien über die Laufzeit des Kredites und von Wertberichtigungen.

Buchungen

  • Beim Buchen der Ausgangsrechnung wird eine einwandfreie Forderung eingestellt:
          Forderungen 
               an Erträge
               an Umsatzsteuer
  • Bei Erkennen eines Ausfallsrisikos werden die offenen Forderungen eventuell auf ein gesondertes Konto für zweifelhafte Forderungen umgebucht und die Wertberichtigung gebucht:
          zweifelhafte Forderungen 
               an Forderungen
          
          Aufwand aus Wertberichtigungen
               an Wertberichtigung zu Forderungen
  • Nach Abschluss des Verfahrens gibt es drei Möglichkeiten:
    • Fall 1: Der Forderungsausfall ist höher als die Wertberichtigung, der Differenzbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand dargestellt
          Abschreibung auf Forderungen
          Umsatzsteuer
               an zweifelhafte Forderungen
          Wertberichtigung zu Forderungen
               an Abschreibung zu Forderungen
    • Fall 2: Der Forderungsausfall entspricht genau der Wertberichtigung
          Wertberichtigung zu Forderungen
               an zweifelhafte Forderungen
    • Fall 3: Der Forderungsausfall ist niedriger als die Wertberichtigung
          Wertberichtigung zu Forderungen (gesamter Wertberichtigungsbetrag)
an zweifelhafte Forderungen (Höhe des Forderungsausfalls)
an Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen (Differenz)
  • Beim unerwarteten Zahlungseingang in der Folgeperiode wird die Abschreibung korrigiert:
          Bank
               an Periodenfremder Ertrag
               an Umsatzsteuer

Siehe auch

Quellen