Elektromechaniker

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Elektromechaniker war ein Ausbildungsberuf und stellte eine Mischung aus Elektroinstallateur, Elektroniker und Mechaniker dar. Ein Elektromechaniker als Handwerker war damit eine Allroundfachkraft im Gebiet der Elektrotechnik.

Die Lehrzeit betrug dreieinhalb Jahre mit abschließender Gesellenprüfung vor der Elektroinnung der Handwerkskammer oder, bei Ausbildung in einem Industriebetrieb, einer Facharbeiterprüfung der Handelskammer. Nach zweijährigem Besuch der Meisterschule und bestandener Meisterprüfung wurde der Titel Meister erworben, der den Träger berechtigt, eine Handwerksfirma zu gründen. Zu den Aufgabenbereichen der Elektromechaniker gehören u. a. Planung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Apparaten, Geräten, Maschinen und Anlagen in der Haustechnik und Betriebstechnik.

Zunehmend wurde das Tätigkeitsgebiet der Elektromechanik jedoch durch die Umstellung von steuerungs- und informations- sowie auch energietechnischen Systemen auf rein elektrisch bzw. „elektronisch“ wirkende Vorgänge eingeengt. Das führte dazu, dass die berufsspezifische Ausbildung zum Elektromechaniker in Deutschland seit dem 1. August 2003 nicht mehr möglich ist. Sie wurde abgelöst durch die Ausbildungen:

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