Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme

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Der Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.[1]

Entstehung

Der Beruf wurde im Zuge der Neuordnung der industriellen Elektroberufe im Jahr 2003 neu geschaffen. 2007 erfolgte eine leichte Überarbeitung, bei der unter anderem die Prüfungszeiten modifiziert wurden.

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungszeit zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.[2]

Der Beruf ist als Monoberuf strukturiert und wird in Einsatzgebieten vertieft. Diese sind:

  • Wohn- und Geschäftsgebäude,
  • Betriebsgebäude,
  • Funktionsgebäude und -anlagen,
  • Infrastrukturanlagen,
  • Industrieanlagen.

Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn die Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung vermittelt werden.

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.

Arbeitsgebiete

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme arbeiten als Dienstleister in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Sie überwachen und steuern Gebäude- und Infrastruktursysteme, wie Einbruchmeldeanlagen, Klimaanlagen, Aufzugsanlagen etc.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1] (PDF; 4,4 MB) Ausbildungsordnung auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Abgerufen am 28. September 2010.
  2. [2] (PDF; 68 kB) Rahmenlehrplan zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme auf der Webseite der KMK. Abgerufen am 28. September 2010
  3. [3] Ausbildungsprofil auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 28. September 2010