Engelbert Dietrich Ludwig von Droste zu Erwitte

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Engelbert Dietrich Ludwig Freiherr Droste zu Erwitte (* 23. Juli 1725; † 9. Juli 1769) war Dompropst in Hildesheim und Landdrost des Herzogtums Westfalen.

Leben

Er stammte aus dem Geschlecht der Droste zu Erwitte und war Sohn des Caspar Ferdinand von Droste zu Erwitte. Dieser war unter anderem Landdrost im Herzogtum Westfalen. Die Mutter war Juliana Elisabeth (geb. von Ketteler).

Er trat in den geistlichen Stand ein. Er gehörte seit 1730 dem Domkapitel in Hildesheim an. Er war zwischen 1741 und 1761 auch Domherr in Paderborn. Außerdem war er kurkölnischer Geheimer Rat. Er wurde zu verschiedenen Gesandtschaften verwandt. So war er 1746 für Kurköln zweiter Wahlbotschafter bei der Kaiserwahl Franz I.[1]

Von 1731 bis 1758 war er Landdrost des Herzogtums Westfalen. Damit war er Stellvertreter des Kurfürsten von Köln in diesem Territorium.

Er war seit 1756 Dompropst in Hildesheim. In diesem Zusammenhang gab er den Posten des Landdrosten ab. Als Vertreter des meist abwesenden Fürstbischofs war er seit 1757 Statthalter und Präsident des Justiz-Collegio im Hochstift Hildesheim.[2]

Einzelnachweise

  1. Vollständiges Diarium von der Höchst-beglückten Erwehlung (…) Frankfurt am Main, 1746 S.266
  2. Ignaz Zeppenfeldt: Historische Nachrichten von der Fürstbischöflichen Kanzlei oder Regierung in Hildesheim. In: Vaterländisches Archiv, oder Beiträge zur allseitigen Kenntnis des Königsreichs Hannover wie es war und ist. Bd.4 Hannover, 1821 S.298

Literatur

  • Johann Suibert Seibertz: Die Landmarschalle Westfalens. In: Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des preußischen Staates, 1835, S. 91.
  • Anton Fahne: Geschichte der Westphälischen Geschlechter. Köln, 1858 S.140

Weblinks

  • Liste der Hildesheimer Domherren (Memento vom 1. Juli 2013 im Webarchiv archive.today)