Fahrzeug-Zulassungsverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. September 2016 um 08:23 Uhr durch Stechlin (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Kurztitel: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Abkürzung: FZV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9232-14
Ursprüngliche Fassung vom: 25. April 2006
(BGBl. I S. 988)
Inkrafttreten am: 1. März 2007
Letzte Neufassung vom: 3. Februar 2011
(BGBl. I S. 139)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
11. Februar 2011
Letzte Änderung durch: Art. 21 G vom 18. Juli 2016
(BGBl. I S. 1679, 1708)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2017
(Art. 23 G vom 18. Juli 2016)
GESTA: D046
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder im Kurztitel Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.

Wichtige Regelungsinhalte der FZV sind:

Literatur

Weblinks

Siehe auch