Frankfurter Anstand

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Im so genannten Frankfurter Anstand vom 19. April 1539 wurde der Nürnberger Anstand von 1532 bekräftigt und erweitert, der den Status quo zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern sollte.[1]

Aufgrund einer drohenden protestantischen antihabsburgischen Koalition des Schmalkaldischen Bundes mit Dänemark und Frankreich entschied sich Kaiser Karl V. zu einer versöhnlicheren Religionspolitik und unterzeichnete am 19. April 1539 den Frankfurter Anstand. Dieser zunächst auf sechs Monate angelegte einstweilige Religionsfrieden sistierte die Prozesse gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation von Kirchengut angeklagt waren. Unter der Bedingung, kein weiteres Kirchengut zu säkularisieren und keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund aufzunehmen, versprach der Kaiser, keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufzunehmen. Darüber hinaus wurde ein Religionsgespräch zwischen den Theologen und Laien der katholischen und evangelischen Konfessionen vereinbart, zu dem es 1540 im Hagenauer Religionsgespräch kam.

  • Christopher Voigt-Goy: Der Bundestag und der Frankfurter Anstand. In: Jan Martin Lies / Stefan Michel (Hrsg.): Politik – Religion – Kommunikation, die schmalkaldischen Bundestage als politische Gesprächplattform. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2022 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz; Beiheft; 137, Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte), ISBN 978-3-525-55464-7, S. 147–158.

Einzelnachweise

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  1. Karl Brandi: Kaiser Karl V. Werden und Schicksal einer Persönlichkeit und eines Weltreiches. Frankfurt 1986, ISBN 3-7973-0286-X, S. 350