Freiverkehr

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Der Freiverkehr ist ein bestimmter Rechtsbegriff aus dem Aktienrecht.

In den Freiverkehr sind nach der Legaldefinition des § 48 Börsengesetz Wertpapiere einzubeziehen, die nicht zum Börsenhandel im regulierten Markt zugelassen sind. An den von der Deutschen Börse AG betriebenen Handelsplätzen, der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Xetra-System, wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. Ein Teilsegment des Open Market ist der Entry Standard. Das entsprechende Freiverkehrssegment an der Börse München heißt M:access, das analoge Freiverkehrssegment der Börse Düsseldorf nennt sich Primärmarkt.

Neben deutschen Aktien werden im Freiverkehr vor allem ausländische Aktien, Anleihen deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Der Freiverkehr zeichnet sich durch die folgenden Besonderheiten aus:

  • Die Kurse werden durch freie Makler ermittelt,
  • Rechtsgrundlage sind die an den einzelnen Börsen geltenden Freiverkehrsrichtlinien,
  • der Freiverkehr stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar.
  • Die Wertpapiere dürfen nicht gleichzeitig im regulierten Markt zugelassen sein.
  • Im Freiverkehr notierte Gesellschaften sind nach § 3 Abs. 2 AktG keine börsennotierten Gesellschaften im Sinne des Aktienrechts.

Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen raten unerfahrenen Privatanlegern von im Freiverkehr gehandelten Wertpapieren ab, da diese wesentlich weniger Transparenz bieten und weniger kontrolliert werden als im regulierten Markt notierte Unternehmen.

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