Gendiagnostikgesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen |
| Kurztitel: | Gendiagnostikgesetz |
| Abkürzung: | GenDG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Datenschutzrecht |
| Datum des Gesetzes: | |
| Inkrafttreten am: | |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Gendiagnostikgesetz ist ein geplantes deutsches Gesetz, das genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten regeln soll. Verstöße gegen das Gesetz sollen als Straftaten oder als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen auf Grund ihrer genetischer Eigenschaften diskriminiert werden.
Es betrifft neben der Analyse der Gene im engeren Sinne auch Analysen von nicht-kodierenden DNA-Abschnitten. In den Anwendungsbereich würden auch sog. „life style“-Tests fallen wie z. B. Gentests zur Untersuchung einer Veranlagung zur Musikalität oder Homosexualität.
Das Gesetz soll genetische Untersuchungen für medizinische Zwecke, für Zwecke der Lebensplanung, im Versicherungsbereich, im Arbeitsleben und für Zwecke wissenschaftlicher Forschungen regeln und Regelverstöße unter Strafe stellen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Die Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages hat in der 14. Legislaturperiode kompetente Vorarbeit im Bereich genetischer Tests geleistet und in ihrem Schlußbericht Empfehlungen ausgesprochen.[1]
Die Fraktion von CDU/CSU im 14. Deutschen Bundestag forderte in ihrem Antrag vom 3. Juli 2001 die Vorlage eines Regierungsentwurfes für ein Gentestgesetz.[2] Dieser Antrag fand keine Mehrheit.
Dergleichen forderte dies die Fraktion von CDU/CSU auch im 15. Deutschen Bundestag bezüglich eines Gendiagnostikgesetzes in ihrem Antrag vom 11. März 2003.[3] In der 15. Legislaturperiode wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe der rot-grünen Regierungskoalition ein Gesetzentwurf vorbereitet und beraten. Die koalitionsinterne Arbeitsgruppe tagte ab Oktober 2004 und brach im Mai 2005 wegen der vorgezogenen Neuwahlen ihre Arbeit ab.
In der 16. Legislaturperiode legte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz vor, der sich an den rot-grünen Vorarbeiten aus der 15. Legislaturperiode orientiert.[4]
Seit dem 16. April 2008 liegt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Gendiagnostikgesetz vor, das in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verabschiedet werden soll. Am 30. Juni 2008 wurde der Öffentlichkeit dazu ein erster Referentenentwurf durch das federführende Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt.[5]
[Bearbeiten] Andere Staaten
In der Schweiz existiert das „Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)“[6] sowie die “Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)“[7]. Im GUMG werden u. a. Verwertungsverbote für genetische Daten im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festgelegt.
In Österreich gibt es ein Gentechnikgesetz, welches auch genetische Analysen und die Gentherapie am Menschen umfaßt und insbesondere in § 67 ein Vebot der Erhebung und Verwendung von Daten aus genetischen Analysen für bestimmte Zwecke enthält: „Arbeitgebern und Versicherern einschließlich deren Beauftragten und Mitarbeitern ist es verboten, Ergebnisse von genetischen Analysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten. Von diesem Verbot sind auch das Verlangen nach Abgabe und die Annahme von Körpersubstanz für genanalytische Zwecke umfasst.“ Das Gesetz wurde verkündet als Artikel I „Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG) und das Produkthaftungsgesetz geändert wird“[8].
[Bearbeiten] Kritik aus der Versicherungswirtschaft
Gegen Regelungen für den Versicherungsbereich im deutschen Gendiagnostikgesetz wendet sich vor allem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft[9] . Er erachtet die bestehende Selbstverpflichtungserklärung für ausreichend. Im Übrigen würde ein Verzicht auf die Nutzung der Ergebnisse von genetischen Untersuchungen in jedem Fall zu einer Informationsasymmetrie mit der Gefahr einer Antiselektion (auch bekannt als Adverse Selection) führen. Zur Antiselektion kommt es immer dann, wenn Antragsteller in Kenntnis ihres erhöhten Risikos verstärkt hohen Versicherungsschutz nachfragen. Manifestiert sich diese Antiselektion im größeren Ausmaß, dann ist der Umfang der Versicherungsleistungen größer als vom Versicherer bei Vertragsschluss kalkuliert. Dieses Marktphänomen, das letztlich zu einem fatalen Marktversagen führt, wurde von George A. Akerlof und Joseph E. Stiglitz ausführlich untersucht. Die Regelung aus der Selbstverpflichtung soll daher gesetzlich nicht festgeschrieben werden.
Folgende Beispiele beschreiben das Marktphänomen der Antiselektion bis hin zum Marktversagen:
- Mitte der 1980er Jahre wurde den Versicherungsunternehmen In einigen Bundesstaaten in den USA verboten, HIV-Test-Ergebnisse bei der Risikoprüfung zu verwenden. Daraufhin zogen sich viele Gesellschaften aus diesen Regionen wegen des hohen Verlustpotenzials zurück. Infolgedessen wurden bestimmte Lebensversicherungen nicht mehr angeboten. Nach Protesten aus der Bevölkerung wurden die gesetzlichen Beschränkungen wieder zurückgenommen.
- Die privaten Krankenversicherer fanden sich auf Drängen des Gesetzgebers bereit, den durch das Gesundheitsreformgesetz 1989 abgeschafften Auslandsversicherungsschutz der gesetzlich Krankenversicherten auch unter Einschluss akut Behandlungsbedürftiger zu übernehmen. Da dieser Tarif wegen der zu erwartenden Inanspruchnahme geringfügig teurer war als solche Auslandsreiseversicherungen, die akute Erkrankungen ausschlossen, wählten gesunde Versicherte nur die letztere Tarifvariante, während sich in dem Tarif mit Einschluss aktueller Behandlungsbedürftigkeit überwiegend Dialysepatienten versicherten, bei denen praktisch auf jeder Reise Versicherungsleistungen fällig wurden. Der Verkauf des Produktes musste schon nach kurzer Zeit eingestellt werden.
- In Großbritannien wurde kurzzeitig ein Produkt ohne medizinische Risikoprüfung für junge Ehepaare unter der Voraussetzung angeboten, dass ein Hausbau geplant ist. Hintergrund war die Überlegung, dass eine akut erkrankte Person keine dermaßen langfristig angelegte Lebensplanung unternehmen wird. Der Vertrieb dieses Produktes musste allerdings wegen großer Verluste aufgrund von Antiselektion innerhalb kürzerer Zeit eingestellt werden.
[Bearbeiten] Weblinks
- „Grüne: Ermittler sollten Zugriff auf alle DNA-Daten erhalten“, Sigrid Averesch, Berliner Zeitung, 28. Mai 2005
- Florian Staek: Beim Gendiagnostik-Gesetz wollen Abgeordnete an vielen Stellen nachbessern – selbst beim Gesetzestitel 12. November 2004
- Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: Entschließung zur gesetzlichen Regelung von genetischen Untersuchungen 26. Oktober 2001
- Bundesärztekammer fordert Fortpflanzungsmedizingesetz/Gendiagnostikgesetz der Grünen unterstreicht Notwendigkeit einer einheitlichen Legaldefinition des Embryos 06. November 2007
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ BT-Drs. 14/9020 Download
- ↑ BT-Drs. 14/6640 Download
- ↑ BT-Drs. 15/543 Download
- ↑ BT-Drs. 16/3233 Download
- ↑ Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz und Eckpunkte[1]
- ↑ GUMG Download
- ↑ GUMV Download
- ↑ GTG Download
- ↑ Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung Download
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |

