Georg Christian Thomas

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Georg Christian Thomas (* 28. November 1797 in Hanau; † im 19. Jahrhundert) war ein deutscher Jurist und Abgeordneter.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Thomas studierte Rechtswissenschaften und wurde zum Dr. jur. promoviert. Er wurde am 20. Dezember 1844 in der Freien Stadt Frankfurt als Advokat zugelassen und wirkte in dieser Funktion in Frankfurt.[1]

Nach der Märzrevolution wurde er 1848 in die Constituierende Versammlung der Freien Stadt Frankfurt gewählt. Er war gemäßigter Demokrat und führendes Mitglied des „Montagskränzchens“ sowie Redakteur der Oberpostamtszeitung.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 381.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Staats- und Adressbuch der Freien Stadt Frankfurt 1850, S. 17
  2. Dieter Fricke, Rudolf Knaack: Dokumente aus geheimen Archiven: Die Polizeikonferenzen deutscher Staaten, 1851–1866, 1983, S. 215.