Gerichtsbezirk Schluckenau

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Schluckenau
(tschechisch: soudní okres Šluknov)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Schluckenau
Sitz des Gerichts Schluckenau
(Šluknov)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Böhmisch Leipa
Fläche 87,27 km2
(1910)
Einwohner 29.961
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Schluckenau (tschechisch: soudní okres Šluknov) war ein dem Bezirksgericht Schluckenau unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im nordböhmischen, sogenannten Böhmischen Niederland. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Schluckenau (Šluknov). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Schluckenau gehörte zunächst zum Leitmeritzer Kreis und umfasste 1854 die 12 Katastralgemeinden Ehrenberg, Fugau, Fürstenwalde, Georgswalde, Grafenwalde, Herrnwalde, Kaiserswalde, Königshain Königswalde, Kunnersdorf, Rosenhain und Schluckenau.[2]

Der Gerichtsbezirk Schluckenau bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Hainspach (Haňšpach) den Bezirk Schluckenau.[4]

Im Gerichtsbezirk Schluckenau lebten 1869 25.858 Menschen[5] 1900 waren es 28.085 Personen.[6]

Der Gerichtsbezirk Schluckenau wies 1910 eine Bevölkerung von 29.961 Personen auf, von denen 29.056 Deutsch und 80 Tschechisch[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 825 Anderssprachige oder Staatsfremde.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Schluckenau vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Schluckenau zugeschlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Děčín, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj, zudem das Gebiet um Schluckenau seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel war von 1850 bis 1938 unverändert. Er umfasste 1910 die 12 Gemeinden Altehrenberg (Staré Ehrenberg, später Staré Křečany), Filippsdorf (Filipov) (seit 1897 von Georgswalde unabhängig), Fürstenwalde (Knížecí), Fugau (Fugava, später Fukov), Georgswalde (Jiříkov), Herrnwalde (Panský), Kaiserswalde (Císařský), Königswalde (Království), Kunersdorf (Kunratice), Neugrafenwalde (Nové Hraběcí), Rosenhain (Rožany) und Schluckenau (Šluknov).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 11
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 532
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 381

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)