Gerichtsbezirk Sebastiansberg

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sebastiansberg
(tschechisch: soudní okres Bastianperk)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Komotau
Sitz des Gerichts Sebastiansberg (Bastianperk)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Brüx
Fläche 76,02 km2
(1910)
Einwohner 7,132
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Sebastiansberg (tschechisch soudní okres Bastianperk) war ein dem Bezirksgericht Sebastiansberg unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Nordwesten Böhmens im Okres Chomutov. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Sebastiansberg (Bastianperk). Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an die Tschechoslowakei abtreten, seit 1991 ist das Gebiet Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revoultionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzüge des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Sebastiansberg gehörte zunächst zum Kreis Saaz und umfasste 1854 die sechs Katastralgemeinden Märzdorf, Neudorf, Raizenhain, Sebastiansberg, Sonnenberg und Ulmbach.[2] Der Gerichtsbezirk Sebastiansberg bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Komotau (Chomutov) und Görkau den Bezirk Komotau.[4]

Im Gerichtsbezirk Sebastiansberg lebten 1869 5.217 Menschen,[5] 1900 waren es 7.189 Personen.[6] Der Gerichtsbezirk Sebastiansberg wies 1910 eine Bevölkerung von 7.132 Personen auf, von denen 7.034 Deutsch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten 1910 keine Tschechischsprachigen, jedoch wurden 98 Anderssprachige oder Staatsfremde gezählt.[7]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Sebastiansberg zur Gänze der neugegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet Teil des Landkreises Komotau bzw. des Sudetenlandes. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war das Gebiet Teil des Okres Chomutov zudem das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Bastianperk seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste Ende 1914 die acht Gemeinden Kienhaid (Načetín I), Märzdorf (Merzdorf), Natschung (Vnače), Neudorf (Nová Ves), Reizenhain (Pohraniční), Sebastiansberg (Bastianperk), Sonnenberg (Suniperk) und Ulmbach (Jilmová).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 8
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 108
  7. k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 187

Literatur

  • k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)