Gerichtszeichner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beispiel für eine Gerichtszeichnung aus dem Prozess gegen Ned Kelly. 1880 in The Illustrated Australian News publiziert.

Ein Gerichtszeichner ist eine Person, die Szenen aus Gerichtsprozessen zeichnerisch festhält.

Berufsbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtszeichnung aus den USA, 1983

Bei der graphischen Darstellung von Prozessen spielt eine gewisse Geschwindigkeit eine Rolle. Der Zeichner muss sich auf typische Einzelheiten des Prozesses konzentrieren.[1][2] Hierbei ist auch ein Sitzplatz im Gerichtssaal zu wählen, der einen guten Überblick auf das Geschehen bietet.[1] Der Beruf des Gerichtszeichners wird heutzutage nur noch von relativ wenigen Personen und meist nebenberuflich ausgeübt.[3] Es besteht keine spezielle Ausbildung für die Tätigkeit eines Gerichtszeichners und auch keine Berufsorganisation.[4]

Rechtlicher Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Mediennutzung sind dies in Deutschland die einzig vorhandenen bildlichen Darstellungen aus dem Gerichtsverfahren, da in Deutschland in Prozessen neben dem Anfertigen von Tonbandaufzeichnungen auch das Filmen und Fotografieren verboten ist. Dies ergibt sich aus § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der zwar den Öffentlichkeitsgrundsatz festschreibt, zugleich aber in Satz 2 seit 1964 Ton- und Bildaufnahmen während der Gerichtsverhandlung grundsätzlich für unzulässig erklärt. Die Bestimmung des § 169 Satz 2 GVG verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht gegen die Grundrechte der Rundfunkfreiheit oder der Informationsfreiheit. Beeinträchtigungen dieser Grundrechte werden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes durch das entgegenstehende Persönlichkeitsrecht der an dem Gerichtsverfahren Beteiligten, des Grundsatzes eines fairen Verfahrens und die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung gerechtfertigt.[5]

In anderen Staaten, beispielsweise den USA, sind Fernsehaufnahmen während des Prozesses zulässig. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang insbesondere die Live-Berichterstattung über den Prozess gegen O. J. Simpson durch den amerikanischen Fernsehsender Court-TV.[6] Gerichtszeichner haben dort daher nicht denselben Stellenwert. Allerdings werden sie auch dort tätig. Wenn Fernsehkameras das Gerichtsverfahren filmen, dann konzentrieren sie sich eher auf die nicht von den Kameras erfassten Umstände; beispielsweise die Zuschauer oder die Angehörigen der Prozessparteien.[2]

Kulturhistorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jean-Louis Forain, Szene im Gerichtssaal (um 1910)

Die bildliche Darstellung von Recht kann hierbei bis in das Mittelalter zurückverfolgt werden, das in vielerlei Hinsicht wesentlich bilderorientiert war. Allerdings ging die Bebilderung von Rechtstexten spätestens mit dem Aufkommen des Buchdrucks rasch zurück und ist heute kaum noch vorhanden. Die Illustrationen wandten sich nicht nur an den Juristen, sondern auch an den Laien und Halblaien. Erwartet wurde allerdings nicht eine möglichst authentische Darstellung eines Rechtsprozesses, wichtiger waren symbolische Bedeutungen und dekorative Wirkung.[7]

Während die Bedeutung von Bildern zur Darstellung des Rechts zurückging, nahm die Darstellung über das Recht über die Flugschriften des 16. und 17. Jahrhunderts, die allegorische Darstellung von Recht bis hin zur Rechtskarikatur, beispielsweise durch Honoré Daumier zu.[8] Mit dem Aufkommen der modernen Presse und insbesondere der Boulevardpresse stieg das auch kommerzielle Interesse an der Darstellung auflagenträchtiger Kriminalfälle und -prozesse. So konnte das französische Massenblatt Le Petit Journal im Jahr 1869/70 durch die ausführliche Berichterstattung über den Fall des Mörders Jean-Baptiste Troppmann über Aufdeckung, Prozess bis zur Hinrichtung die Auflage von 357.000 auf schließlich 594.000 Exemplare steigern und sich langfristig als führend platzieren.[9] Damit einher ging auch die bildliche Darstellung der Prozesse mit grafischen Mitteln, wodurch erst der heutige Gerichtszeichner entstand.

Als einer der bedeutendsten Gerichtszeichner der Bundesrepublik Deutschland galt Erich Dittmann.[10]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Britta Mersch, Studentenjob Gerichtszeichner – Den Verbrecher im Profil Spiegel Online – Unispiegel vom 22. März 2007
  2. a b "Michael Jackson sieht aus wie eine Karikatur" (Interview mit der amerikanischen Gerichtszeichnerin Mona Shafer Edwards), Spiegel Online vom 2. Juni 2006
  3. Christina Sticht, Bilder vom Mörder, Welt.de vom 13. Juli 2003
  4. Berufsbeschreibung auf Jobber.de (Memento des Originals vom 13. August 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jobber.de
  5. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001, Az. 1 BvR 2623/95, BVerfGE 103, 44, NJW 2001, 1633; vgl. auch Sabine Mohr, Fernsehberichterstattung aus der Hauptverhandlung (Diss. Universität Tübingen, 2004); Oliver Meier, Im Namen des Publikums – Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität. Medienheft vom 31. März 2003 hierzu.
  6. Oliver Meier, Im Namen des Publikums – Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität. Medienheft vom 31. März 2003; Auch zur Kritik in den USA der Freitag vom 19. Januar 2001.
  7. Röhl/Ulbrich, Bilder im Recht und Bilder vom Recht, Rubin Heft 1/2000 (Memento des Originals vom 17. Juli 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ruhr-uni-bochum.de (PDF; 319 kB); Röhl/Ulbrich, Bilder in historischen Rechtsbüchern, Bausteine für das Projekt "Visuelle Rechtskommunikation", Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie. (Memento des Originals vom 17. Juli 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ruhr-uni-bochum.de
  8. Röhl/Ulbrich, Bilder in historischen Rechtsbüchern, Bausteine für das Projekt "Visuelle Rechtskommunikation", Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie. (Memento des Originals vom 17. Juli 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ruhr-uni-bochum.de
  9. Sylvia Valentin, Journalismus in Frankreich im 19. Jahrhundert, die Veränderung der Pressewelt im kritischen Dialog, Diplomarbeit, Wien 2000, Kapitel 3
  10. Erich Dittmann "Nieder mit den schwarzen Paragrafenhengsten" Zeichnungen aus deutschen Gerichten 1963-1999 Verlag C.H.Beck/München 2002 ISBN 3-406-48587-1 S. 7 ff.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Erich Dittmann "Nieder mit den schwarzen Paragrafenhengsten" Zeichnungen aus deutschen Gerichten 1963–1999 Verlag C.H.Beck/München 2002 ISBN 3-406-48587-1
  • Cony Theis "Zeit richten", Ausstellung in Kunst in NRW, Ehemalige Reichsabtei Aachen-Kornelimünster, Schloss Agathenburg, Kunst- und Kunstgewerbeverein Pforzheim e.V., Texte von Karin Thomas, Wilhelm Schürmann, Olaf Möller und einem Songtext von Nick Lowe, Salon-Verlag 2003, ISBN 3-89770-200-2

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Gerichtszeichnungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

http://conytheis.de/gerichtszeichnung/