Gnadenbrot (Tierhaltung)

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Der Ausdruck "Gnadenbrot erteilen" bezeichnet seit dem 18. Jahrhundert die Haltung eines alten, nicht mehr leistungsfähigen Pferdes. Aufgrund seiner bisherigen Lebensleistung wird ihm dennoch vom Besitzer Pflege und Versorgung im Alter bis zum Tode gewährt. Auch andere Tiere bekommen das Gnadenbrot, wenn sie Hilfe im hohen Alter zum Leben benötigen. In der Schweiz, in Süddeutschland oder im Elsass wird der Ausdruck Gnadenweide mit dem Ausdruck Altersweide gleichgesetzt.

Belege

  • Gnadenbrot in der Wortschätze-Datenbank der Karl-Franzens-Universität Graz