Gründung
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Das Wort Gründung (zu gründen) bezeichnet
- im Bauwesen ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund, siehe Gründung (Bauwesen)
- im Rechtswesen das ins Leben Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer Juristischen Person etc., siehe Gründung (Recht)
- den historische Akt der Gründung einer Siedlung, siehe Stadtgründung
- den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates, siehe Staatsgründung
Gründung [ˈgryːndʊŋ] ist
- eine umgangssprachliche Variante des Wortes Gründünger siehe Gründüngung
Siehe auch:
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