Grün S
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Grün S | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C27H25N2NaO7S2 | |||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelbraunes bis schwarzes Pulver[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 576,62 g·mol−1 | |||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||
Löslichkeit |
gut löslich in Wasser, mäßig löslich in Ethanol und Glycerin, unlöslich in pflanzlichen Ölen[2] | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Toxikologische Daten | ||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Brillantsäuregrün BS, auch Grün S, ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 142) verwendet wird.
Eigenschaften
Grün S ist ein mäßig lichtechtes, hitze-, wenig alkali- und gut säurebeständiges Pulver, das sich mit grüner Farbe (λmax 632 nm) in Wasser gut löst.
Verwendung
Es findet Verwendung zum Färben von Lebensmitteln (Dosenerbsen) und Süßwaren (Pfefferminzfarbe) sowie Getränken, Kosmetika und Wolle, Leder und Papier.[2]
In den USA, Kanada, Japan und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff verboten, obwohl der Körper es unverändert ausscheidet.[5]
Toxikologie
Brillantsäuregrün wird vom Darm praktisch nicht resorbiert und innerhalb von 7 h ausgeschieden. Die EU-Kommission legte im Jahre 2001 eine Erlaubte Tagesdosis von 5 mg/kg Körpergewicht fest.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage:Acros
- ↑ a b c Eintrag zu Brillantsäuregrün BS. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
- ↑ a b c Datenblatt Lissamine™ Green B bei Sigma-Aldrich (PDF).
- ↑ Eintrag in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM) (Seite nicht mehr abrufbar ) .
- ↑ lebensmittel-warenkunde.de: E 142 - Brillantsäuregrün BS.