Höherer Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

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Der höhere Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes ist in Deutschland auf Bundesebene der einzige fachspezifische Vorbereitungsdienst, der für die Laufbahn des höheren sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienstes eingerichtet ist (Anlage 2 BLV). Er soll die Beamten befähigen, die Aufgaben in allen Arbeitsbereichen des Bibliothekswesens wahrzunehmen (§ 2 Abs. 1 LAP-hDBiblV).

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlegende Regelungen trifft die „Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes“ (LAP-hDBiblV). Der Vorbereitungsdienst vermittelt neben dem Fachwissen insbesondere auch die Grundlagen für das zur Aufgabenwahrnehmung erforderliche Verständnis für kulturelle, rechtliche, politische, wirtschaftliche, technische und soziale Fragen (§ 2 LAP-hDBiblV).

Einstellungsbehörden sind die obersten Bundesbehörden, die Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (§ 8 Abs. 1 S. 1 LAP-hDBiblV). Ausbildungsbibliotheken sind grundsätzlich die Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek, die Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, die Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Instituts Preußischer Kulturbesitz, die Bibliothek des Deutschen Bundestages und die Universitätsbibliotheken der Universitäten der Bundeswehr (§ 3 Abs. 2 S. 1 LAP-hDBiblV).

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Beamten auf Widerruf zu Bibliotheksreferendaren (Dienstbezeichnung) ernannt (§ 8 Abs. 1 LAP-hDBiblV). Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst die praktische Ausbildung in bibliothekarischen Schwerpunktbereichen und die theoretische Ausbildung (§ 9 Abs. 1 LAP-hDBiblV). Die theoretische Ausbildung dauert zwölf Monate und findet an einer Hochschule statt (§ 9 Abs. 2 LAP-hDBiblV). Die praktische Ausbildung umfasst das Praktikum I (großes Praktikum) von zehn Monaten und das Praktikum II (kleines Praktikum) von zwei Monaten (§ 9 Abs. 3 LAP-hDBiblV).

Dienst- und Amtsbezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Beamten führen im Vorbereitungsdienst und danach folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

Besoldungsgruppe Dienst-/Amtsbezeichnung Bemerkung
Anwärterbezüge
höherer Dienst
Bibliotheksreferendar Dienstbezeichnung
im Vorbereitungsdienst
A 13 Bibliotheksrat Eingangsamt
A 14 Bibliotheksoberrat Beförderungsamt
A 15 Bibliotheksdirektor Beförderungsamt
A 16 Leitender Bibliotheksdirektor Beförderungsamt

Die Beförderungsämter sind regelmäßig zu durchlaufen.