Hafentarif

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Als Hafentarif (engl. harbour tariff) wird die Summe der Gebühren und Preise für die Hauptleistungen eines Hafens, wie Umschlag, Lagerung und weitere Dienstleistungen bezeichnet. Die Tarife werden für ein definiertes Hafengebiet der jeweiligen Häfen festgelegt.

In den meisten Häfen werden die einzelnen Teildienstleistungen entsprechend der Vielgestalt der Unternehmen im Hafen in Einzeltarife, wie Kaitarif, Stauertarif und Ähnliches ausgewiesen. In modernen Großhäfen werden dagegen nahezu alle vom Hafenbetrieb erbrachten Leistungen, wie land- und schiffsseitige Umschlagleistungen, inanspruchte Lagerkapazitäten, Hilfs- und Nebenleistungen am Ladungsgut und am Schiff in einem Seeumschlagtarif kurz Hafentarif zusammengefasst. Fast immer sind im Hafentarif auch Gebühren enthalten, die das Schiff für die Benutzung der Wasserstraße zum Seehafen und der Hafengewässer, des Kais und das Festmachen des Schiffs am Kai zu zahlen hat. Die Höhe der Entgelte, die vom Schiff oder dem Absender bzw. Empfänger der Güter für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen der Häfen berechnet werden, richten sich nach der Art und Menge der Umschlagsleistungen sowie nach den Kaigebühren. Diese wiederum sind abhängig nach Art und Menge der geladenen/gelöschten Tonnen Fracht. Die Hafen- Liege,- und Festmachekosten richten sich nach der Vermessung der Schiffe. Für unterschiedliche Schiffstypen gibt es angepasste Tarife, so werden Frachtschiffe und Passagierschiffe unterschiedlich belastet.

Literatur

  • U. Scharnow: Lexikon der Seefahrt. diverse Jahrgänge, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen Berlin, ISBN 3-344-00190-6.

Weblinks