Handlungskosten

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Die Handlungskosten sind im Rechnungswesen jene Kosten, welche in Handelsunternehmen anfallen, um Handelsleistungen zu erbringen. In Produktionsunternehmen entsprechen diese Kosten den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten.

Sie setzen sich zusammen aus:

  • Kosten der Angebotszusammenstellung (z. B. Suchen und Finden möglicherweise nachgefragter Artikel),
  • Raumkosten (Einkaufsstätte im stationären Handel, Verkaufswagen im mobilen Handel oder Webspace im elektronischen Handel),
  • Lagerkosten (Lagerfläche, Lagerverwaltung und Lagergut)
  • Personalkosten (z. B. in der Regalbestückung, der Versandlogistik oder der Verkaufsberatung) sowie diesbezügliche Nebenkosten (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung usw.),
  • Werbungskosten (z. B. Prospekte, Werbebanner),
  • Verpackung (Neu- oder Umverpacken von Waren),
  • Abschreibungen,
  • Verwaltungskosten,
  • Steuern und sonstige Kosten.

Hieraus errechnet sich der Handlungskostenzuschlag:

Handlungskostenzuschlag in % =

Die Summe aus Einstandspreis und Handlungskostenzuschlag ergeben die Selbstkosten im Handel.

Siehe auch