Hausbesorger

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Hausbesorger-Plakette über einem Türrahmen (Wien).

Ein Hausbesorger in Österreich ist in etwa mit einem Hausmeister oder einem Abwart gleichzusetzen. Der Hausbesorger ist auch für die Reinigung der Gehwege verantwortlich, was zum Beispiel das Schneeräumen einschließt. In Österreich gab es bis zum 30.Juni 2000 ein sogenanntes Hausbesorgergesetz, das vor allem die Rechte und Pflichten des Hausbesorgers und dessen Kündigungsschutz regelte. Wurde z. B. dem Hausbesorger vom Hausbesitzer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, galt diese als Dienstwohnung und war vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Hausbesorger mit vom Hauseigentümer bereitgestellten Dienstwohnungen (als gesetzlich geregelter Lohnbestandteil) genossen einen sehr hohen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Per 1. Juli 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft. Dieses gilt aber nach wie vor für Personen, die vorher als Hausbesorger eingestellt wurden.

Die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes sorgt bei den Betroffenen für Unmut, weil sie darin den Untergang ihres Berufsstandes sehen.

Vor der Abschaffung des Gesetzes wurde noch eine Studie, „Das Hausbesorgerwesen in Wien“, in Auftrag gegeben. Ab März 1999 lag die von Andrea Holzmann-Jenkins, Tom Schmid und Ingrid Machold durchgeführte Studie vor.

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