Heinrich III. von der Neersen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich III. von der Neersen (* vor 1325; † um 1370) war ein niederrheinischer Ritter und Erbvogt von Neersen, Anrath und Uerdingen.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er war der Sohn von Heinrich II., Erbvogt von der Neersen, Anrath und Uerdingen und dessen Gattin Eva. Nach dem Tod seines Vaters erbte er als kurkölnischer Vasall dessen Vogteien sowie die Burg Neersen.

1340 untersiegelte er als „Henricus, advocatum de Nersa, militem“, eine Urkunde, in der der Vogt Conrad von Willich der Abtei Gladbach bestimmte Einkunftsrechte schenkte.[1] 1341 ist er Zeuge beim Heiratsvertrag zwischen Gerhard IV. von Landskron und Kunigunde von Moers.[1] 1343 ist er Zeuge bei einer Aussöhnung Gerhards von Dyck mit der Stadt Köln.[1] 1366 gewährte er der Frau des Ritters Godert Knops die Leibzucht über den von ihm als Mannlehen gehaltenen Gutshof in „Ossenhem“.

1367 schloss er mit seinen Söhnen Heinrich und Friedrich einen Teilungsvertrag über deren Erbansprüche.[1] Er starb vermutlich 1370, im Folgejahr wurde jedenfalls sein ältester Sohn Heinrich mit seinen Vogteien belehnt. Sein jüngerer Sohn Friedrich wurde 1393 Herr von Burg Neuenburg (Neuerberg) bei Neuss-Rosellen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Peter Lentzen, Franz Verres: Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath. Mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen. Lentzen, Fischeln 1883, S. 265 ff. (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Vgl. Lentzen, S. 267
VorgängerAmtNachfolger
Heinrich II.Herr von Neersen
vor 1340–1370
Heinrich IV.