Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. März 2016 um 12:06 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (zu großen Zeilenabstand entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) oder auch HI-Tier ist ein System, in dem in Deutschland Bewegungen zwischen Betrieben von Schafen, Ziegen, Schweinen und Rindern gemeldet werden müssen.

Betrieben wird die Datenbank vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Die Datenbank dient der Rückverfolgbarkeit.

Meldungen können per Postkarte, per Telefon oder durch Eingabe im Internetportal durchgeführt werden. Meldepflichtig sind Landwirte, Viehhändler und Schlachthöfe. Bei Kälbern und Lämmern werden direkt nach der Geburt zwei Lebendohrmarken mit identischer individueller Nummer eingezogen. Diese hat folgendes Format DE 05 999 99 999, wobei DE für Deutschland, und 05 für Nordrhein-Westfalen steht. Alternativ ist auch eine Kennzeichnung mit einer Ohrmarke und zusätzlich einem Transponder erlaubt.

Durch den Tierbesitzer müssen innerhalb von sieben Tagen folgende Daten an die HIT übermittelt werden (Geburtsmeldung): Lebendohrmarkennummer (LOM), Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Vater und Muttertier. Daraufhin wird ein Eintrag in die Datenbank getätigt und ein Stammdatenblatt mit diesen Daten erstellt. Bei Abgang vom Betrieb wird die Abgangsart (Verkauf, Tod, Schlachtung) sowie das Datum des Abgangs durch den Erwerber gemeldet. Ebenso müssen Importe und Exporte gemeldet werden. Seit Juli 2014 müssen durch den Halter auch sämtliche medikamentösen Behandlungen an die Datenbank gemeldet werden.

Verstöße gegen diese Meldepflichten sind Cross Compliance relevant. Das heißt, werden sie bei einer Betriebskontrolle festgestellt, erfolgt ein Abzug bei den Direktzahlungen.

Weblinks