Hutkrempenregel

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Die Hutkrempenregel ist ein Begriff aus der forensischen Traumatologie. Die Regel besagt, dass Verletzungen oberhalb einer gedachten Hutkrempe wahrscheinlich durch Schläge, unterhalb dieser Linie wahrscheinlich durch Stürze entstanden sind. Sie wird verwendet, um Dritteinwirkung festzustellen, wenn die betroffene Person nicht aussagen kann (beispielsweise bei einem Todesfall) oder will (beispielsweise bei einem Fall von häuslicher Gewalt).

Die Hutkrempenregel wird jedoch nur als Entscheidungshilfe angewandt, da sie in vielen Situationen nicht hinreichend zutreffend ist. Verletzungen durch Dritte, etwa durch Schläge oder Tritte ins Gesicht, widersprechen der Regel, ebenso fallen Verletzungen, die sich das Opfer durch einen Sturz auf einer nicht-ebenen Fläche, also etwa einem Treppen- oder Fenstersturz, zugezogen hat, aus diesem Schema heraus.

Literatur

  • Martin Grassberger, Elisabeth Türk, Kathrin Yen: Klinisch-forensische Medizin. Interdisziplinärer Praxisleitfaden für Ärzte, Pflegekräfte, Juristen und Betreuer von Gewaltopfern. Springer, Wien 2013, ISBN 978-3-211-99468-9, S. 196 (Google Books).
  • Ingo Wirth: Kriminalistik-Lexikon. 4. Auflage. Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 2011, ISBN 978-3-7832-0804-7, S. 285 (Google Books).