Höhenburg

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Die Marksburg ist das typische Beispiel für eine Höhenburg
Die Burg Hochosterwitz um 1860, Josef von Scheiger

Eine Höhenburg ist eine auf einer natürlichen Anhöhe errichtete Burg. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Kategorisierung von Burganlagen anhand ihrer topografischen Lage. Nach dieser Unterteilung unterscheidet man Höhenburgen und Niederungsburgen (auch Flachlandburgen genannt).

Typen

Höhenburgen können anhand ihrer genauen Höhenlage noch weiter unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen:

  • Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines rundherum steilen Berges liegen. Eine Sonderform stellen darunter die Felsenburgen dar.
  • Kammburgen, die auf einem Bergkamm errichtet wurden.
  • Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so von einem ansteigenden Gelände überhöht werden.
  • Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges verteidigt werden mussten.

Beispiele für Höhenburgen sind die Burg Kriebstein (Spornburg), die Marksburg (Gipfelburg), Burg Ehrenfels (Hangburg) und die Burg Schachenstein (Felsenburg).

Geschichte

Als im 10./11. Jahrhundert Burgen ihren reinen Festungscharakter verloren und in verstärktem Maße adlige Wohnburgen aufkamen, wurde die Höhenburg aufgrund ihrer besseren Verteidigungsmöglichkeiten bevorzugt. Fast 66 Prozent aller heute bekannten Burgen weisen eine solche Höhenlage auf.[1]

Anfangs war die Errichtung einer Höhenburg nur dem dynastischen Adel vorbehalten. Ab dem 12. Jahrhundert erbauten auch vornehme Reichsministeriale repräsentative Höhenburgen, denen schließlich im 13. Jahrhundert auch der niedere Adel folgte.

Heute dienen Höhenburgen in erster Linie als Touristenattraktion, denn von dort aus hat man – teilweise gegen eine Eintrittsgebühr – eine gute Aussicht. Oft befindet sich dort auch eine Gastronomie, oder man kann das Innere der Burganlagen besichtigen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. F.-W. Krahe: Burgen und Wohntürme des deutschen Mittelalters, S. 22.