Ingrid Teichmüller

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Ingrid Teichmüller geb. Heldt (* 9. Juni 1946 in Oldenburg)[1] ist eine deutsche Juristin und ehemalige Richterin.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und ihrer Ersten Juristischen Staatsprüfung absolvierte Ingrid Teichmüller das Rechtsreferendariat. Danach legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.

Seit 1974 arbeitete die Juristin in der Arbeitsgerichtsbarkeit und war ab 1981 Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts Hamburg.[2][3] 1991 wurde sie zu dessen Vizepräsidentin befördert.[3] Mit Wirkung zum 1. August 2000 wurde Ingrid Teichmüller vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zur Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts ernannt, wo sie bereits vorher einige Jahre als Vorsitzende Richterin tätig gewesen war.[3]

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie in vielen gerichtlichen Gremien engagiert und Mitglied des Richterwahlausschusses und des Richterdienstsenates.[3] Seit 1997 war sie zudem für eine sechsjährige Amtsperiode Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts.[3]

Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2008 riefen Betriebsrat und Geschäftsführung des zum Burda-Verlag gehörenden Unternehmens Verlagsgruppe Milchstraße die Einigungsstelle wegen eines Streits um einen Sozialplan für die gekündigten Mitarbeiter der eingestellten Zeitschrift Max an. Ingrid Teichmüller war Schlichterin in dieser Angelegenheit.[4]

Ämter und Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Engagement[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 27. Oktober 2004 unterzeichnete Ingrid Teichmüller zusammen mit 433 anderen Juristen einen Aufruf in der taz, in dem der Erhalt des 1. Hamburger Frauenhauses als Schutzraum für gewaltbedrohte Frauen und ihre Kinder gefordert wurde.[9] Innensenator Kusch forderte daraufhin die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf, gegen die Initiatorinnen des Appells vorzugehen, da Ingrid Teichmüller und andere Richter in dem Aufruf mit ihrer Funktion aufgeführt waren und so dem Ansehen der Hamburger Justiz Schaden zugefügt worden sei.[9] Ingrid Teichmüller stellte ausdrücklich klar, sie habe als Privatperson unterschrieben. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Axel C. Filges widersprach Kusch ausdrücklich: Wer sich zu einem aktuellen politischen Thema öffentlich zu Wort melde, dürfe selbstverständlich die Berufsbezeichnung verwenden.[9]

2009 gehörte sie den Erstunterzeichnenden eines Aufrufs, mit dem am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg der gefährdete Schwerpunkt für Arbeitnehmerrechte erhalten werden sollte.[10]

Privatleben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ingrid Teichmüller lebt in Hamburg. Sie ist mit dem Juristen und ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär Frank Teichmüller verheiratet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Köbler Gerhard, Wer ist wer im deutschen Recht. Abgerufen am 16. Juli 2021.
  2. Landesarbeitsgericht - Neue Vizechefin. In: Hamburger Abendblatt. Band 53, Nr. 205. Hamburg 2. September 2000, S. 16.
  3. a b c d e Bettina Mittelacher: Richterin steigt auf. In: Hamburger Abendblatt. Jg. 53, Nr. 160, 12. Juli 2000, S. 13.
  4. Werben & Verkaufen: Schlichter vermittelt bei den Max-Mitarbeitern | W&V. 7. April 2008, abgerufen am 15. Juli 2021.
  5. Bundeskommission der SPD: Entscheidung in dem Parteiordnungsverfahren 9/2002/P. 24. Februar 2003, abgerufen am 15. Juli 2021.
  6. SPD: Protokoll Bundesparteitag Karlsruhe. 14.–16. November 2005. November 2005, abgerufen am 15. Juli 2021.
  7. SPD: Bundesparteitag Bochum 17. – 19. November 2003. November 2003, S. 360, abgerufen am 15. Juli 2021.
  8. Andreas Bachmann: GewerkschafterInnen für die Gruppe Lampedusa in Hamburg. Abgerufen am 15. Juli 2021.
  9. a b c Kai von Appen: Kusch schlägt auf Juristinnen ein. In: Die Tageszeitung: taz. 23. November 2004, ISSN 0931-9085, S. 21 (taz.de [abgerufen am 15. Juli 2021]).
  10. Yumpu.com: Für den Erhalt eines Schwerpunktes für Arbeitnehmerrechte am ... Abgerufen am 15. Juli 2021.