Hamburgisches Verfassungsgericht

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Das Hamburgische Verfassungsgericht ist das Landesverfassungsgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und eines der Verfassungsorgane dieses Landes. Das Gericht ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht im Justizforum Hamburg ansässig, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten sind im Wesentlichen auf die klassischen Verfahrensarten eines Staatsgerichtshofs beschränkt. Eine Landesverfassungsbeschwerde gibt es in Hamburg nicht. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus Art. 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und § 14 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht. Wichtigste Verfahrensarten sind die Organklage, die abstrakte Normenkontrolle und die Wahlprüfungsbeschwerde.

[Bearbeiten] Besetzung des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Präsident

  • Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Gerd Harder

Vizepräsident

Mitglieder

Vertreter/Vertreterinnen

[Bearbeiten] Frühere Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Bis zum Jahr 1984 waren in Hamburg "Dreifachpräsidentschaften" üblich, d.h. der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichtes war auch Präsident des Hamburgischen Verwaltungsgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Nach Verabschiedung von Walter Stiebeler im November 1984 bekamen das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und im Jahr 2007 auch das Hamburgische Verfassungsgericht einen eigenen Präsidenten.

[Bearbeiten] Prominente Verfahren

Im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens der Bürgerschaftswahl 1991 in Hamburg erklärte das Hamburgische Verfassungsgericht am 4. Mai 1993 die Wahl für ungültig und ordnete wegen schwerer demokratischer Defizite im Kandidatennominierungsverfahren der Hamburger CDU zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Neuwahl an.

[Bearbeiten] Weblinks


Koordinaten: 53° 33' 24" N, 9° 58' 35" O

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