Kammerdiener

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Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes.[1] Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab.

Bekannte Kammerdiener

Siehe auch

Weiterführende Literatur

Hermann Kellenbenz: Der Kammerdiener, ein Typus der höfischen Gesellschaft. Seine Rolle als Unternehmer In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 72, 1985, S. 476-507 ([1])

Einzelnachweise

  1. Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz. Beiheft 8). Böhlau, Köln 2001, ISBN 978-3-412-08300-7 (zugleich: überarbeitete Dissertation, Freie Universität Berlin 1999).
  2. De la Porte war erster Kammerdiener und hat seine Memoiren hinterlassen, siehe auch Liste der ersten Kammerdiener am französischen Königs- und Kaiserhof.