Kollision
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Kollision bezeichnet:
- einen Zusammenstoß von in Bewegung befindlichen Personen
- den Zusammenprall zweier Meinungen, siehe Konflikt
- einen Zusammenstoß im Flugverkehr, siehe Flugunfall
- einen Zusammenstoß im Straßenverkehr, siehe Verkehrsunfall
- einen Zusammenstoß von Schiffen, siehe Havarie
- den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium, siehe Datenkollision
- zwei oder mehr sich überschneidende Termine (gleicher Zeitpunkt) siehe Terminkollision
- im Rechtswesen die gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel
- das Zusammenstoßen einzelner chemischer Teilchen, siehe Kinetik (Chemie), Kollisionstheorie
- in der Kryptologie zwei Zeichenketten, zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionsfreiheit
- in der Astronomie die nahe Begegnung zweier Sterne, siehe Sternkollision
- in der algorithmischen Geometrie das Berühren oder Überlappen geometrischer Objekte, siehe Kollisionserkennung (Algorithmische Geometrie)
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |

