Kollision

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Kollision bezeichnet:

  • einen Zusammenstoß von in Bewegung befindlichen Personen
    • den Zusammenprall zweier Meinungen, siehe Konflikt
  • einen Zusammenstoß im Flugverkehr, siehe Flugunfall
  • einen Zusammenstoß im Straßenverkehr, siehe Verkehrsunfall
  • einen Zusammenstoß von Schiffen, siehe Havarie
  • den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium, siehe Datenkollision
  • zwei oder mehr sich überschneidende Termine (gleicher Zeitpunkt) siehe Terminkollision
  • im Rechtswesen die gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel
  • das Zusammenstoßen einzelner chemischer Teilchen, siehe Kinetik (Chemie), Kollisionstheorie
  • in der Kryptologie zwei Zeichenketten, zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionsfreiheit
  • in der Astronomie die nahe Begegnung zweier Sterne, siehe Sternkollision
  • in der algorithmischen Geometrie das Berühren oder Überlappen geometrischer Objekte, siehe Kollisionserkennung (Algorithmische Geometrie)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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