Konrad Kruis

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Konrad Kruis am 17. Januar 1989

Konrad Kruis (* 11. Mai 1930 in München) war von 1987 bis 1998 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Seine juristische Laufbahn begann Kruis 1958 in der Verwaltung des Freistaats Bayern. 1960 wurde er in die Bayerische Staatskanzlei berufen, wo er zuletzt ab 1978 als Ministerialdirigent tätig war.

Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 gehörte er aufgrund seiner Wahl durch den Bundestag als Nachfolger des Richters Engelbert Niebler dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Zuständig war er im Verfassungsgericht unter anderem für Bund-Länder-Streitigkeiten und hat als Berichterstatter einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Strafvollstreckungsrecht ausgeübt. Sein Nachfolger wurde der Richter Siegfried Broß.

Konrad Kruis wurde 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und 2000 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.

Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt in München zugelassen.[1]

Einzelnachweise

  1. Website von Gassner Rechtsanwälte, München. Abgerufen am 7. Juni 2011.

Literatur

  • Bernhard Großfeld, Herbert Roth (Hrsg.): Verfassungsrichter. Rechtsfindung am U.S. Supreme Court und am Bundesverfassungsgericht. Münster, Hamburg 1995 (Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung, Band 5, S. 381–395).

Weblinks