Konrad von Sydow

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Konrad Anton Wilhelm von Sydow (* 28. Oktober 1853 in Dobberphul; † 1. Dezember 1929 in Stolzenfelde) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konrad von Sydow entstammte dem brandenburgischen Uradelsgeschlecht der Sydow. Seine Eltern waren der Gutsbesitzer auf Stolzenfelde, Wilhelm Karl von Sydow (1823–1907) und Antonie, geb. von Heyden (1826–1908).

Konrad von Sydow heiratete 1890 die spätere Schriftstellerin Margarethe, geb. von Weiß (1869–1945). Das Paar blieb kinderlos.

Der Landrat und westfälische Konsistorialpräsident Günther von Sydow war sein Bruder.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konrad von Sydow besuchte das Gymnasium in Wernigerode. Er studierte in Bonn Jura und wurde dort 1875 Mitglied des Corps Borussia.[1] Er war als Gerichtsassistent und Regierungsassistent bei der Bezirksregierung in Posen tätig, bevor er 1887 zum Landrat des Landkreises Beuthen ernannt wurde. Er blieb bis 1892 auf diesem Posten. Anschließend bewirtschaftete er das väterliche Rittergut Stolzenfelde. 1902 zum Kammerherrn ernannt, wurde er 1905 auf Präsentation des Landschaftsbezirks Neumark (Soldin) ins preußische Herrenhaus berufen. Sydow gehörte dem Herrenhaus bis zu dessen Auflösung 1918 an.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

http://geneagraphie.com/getperson.php?personID=I602974&tree=1

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kösener Korpslisten 1910, 19, 492