Krankentransport

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Stretcher für den Krankentransport im Flugzeug

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst, der keine Leistung der GKV ist.

Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert.

Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.

Notwendigkeit

Indikationen für einen Krankentransport sind unter anderem:

  • Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
  • Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
  • Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
  • Patient benötigt akute psychologische Betreuung
  • Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
  • Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
  • Patientin steht kurz vor der Geburt

Der bei weitem häufigste Grund ist hierbei die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Dies ist insbesondere bei alten Menschen durch die fortschreitende Gelenkabnutzung (Arthrose) ein Problem. Weitere Ursachen können Verletzungen der Extremitäten infolge von Unfällen oder chronische Krankheiten sein.

Die Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung erfolgt im Regelfalle ebenfalls durch einen Krankentransport.

Anbieter

Der Krankentransport ist Teil des Rettungsdienstes und wird von den Leistungserbringern in diesem Bereich oder von beauftragten Unternehmen nach dem jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz abgedeckt.

Kosten

Die Kosten für einen Krankentransport variieren von Ort zu Ort. In der Regel werden dafür durch die zuständige Behörde einheitliche Gebühren festgesetzt.

So werden im Ennepe-Ruhr-Kreis nach der entsprechenden Satzung[1] folgende Gebühren festgesetzt:

  • Krankentransportwagen (KTW) 145 €
  • Rettungswagen (RTW) 520 €
  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 560 €.

Diese Transportkosten werden, wenn der Transport medizinisch indiziert ist, von der Sozialversicherung übernommen, wobei die transportierende Organisation in der Regel direkt mit der Sozialversicherung abrechnet. Je nach Region und Versicherung kann ein Selbstbehalt zu bezahlen sein.

Krankenfahrt

Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Es findet keine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten statt und bedarf keiner besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal. Deshalb wird die Krankenfahrt auch als unqualifizierter Transport, im Gegensatz zum Krankentransport bezeichnet.

Die Krankenfahrt beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist in §7 der Krankentransport-Richtlinien Stand: 18. Februar 2016 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 Nr. 18 (S. 1 342) zuletzt geändert am 18. Februar 2016 veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 04.05.2016 B2 in Kraft getreten am 5. Mai 2016 geregelt.

Siehe auch

Portal: Rettungsdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rettungsdienst

Literatur

  • Staufer, Qualifizierter Krankentransport und Krankenfahrt, in: ARGE RettungsdienstRecht e.V. (Hrsg.), Schnittstellen im Rettungsdienst, Stumpf + Kossendey, 2012, ISBN 978-3-943174-09-0.

Weblinks

Wiktionary: Krankentransport – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27. Juni 2016, http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or3/314.pdf, abgerufen am 6. September 2016