Landgericht Haßfurt

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Das Landgericht Haßfurt war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Haßfurt im heutigen Landkreis Haßberge. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Haßfurt errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 478–479.
  • Stephan Diller (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Haßfurt. In: Die Physikatsberichte der Landgerichte Eltmann, Hassfurt und Hofheim von 1861. Bearbeitet von Stephan Diller mit zwei Beiträgen von Christa Jäger und Klaus Reder. Haßfurt 2004, S. 104–141 (Schriftenreihe des Historischen Vereins Landkreis Hassberge. Herausgegeben von Stephan Diller, Bd. 1). [nicht ausgewertet]