Landschaftsschutzgebiet Iserlohn Typ B

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Das Landschaftsschutzgebiet Iserlohn Typ B mit 250 ha Flächengröße liegt im Märkischen Kreis auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn. Es wurde 1997 durch den Kreistag des Märkischen Kreises mit dem Landschaftsplan Nr. 4 Iserlohn als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vom Typ B (Besonderer Landschaftsschutz) ausgewiesen. Das LSG geht bis an den Siedlungsrand.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen in Flussauen im Stadtgebiet Iserlohn.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen. Ferner wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft und wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im LSG ist unter anderem das Errichten von Bauten und der Umbruch von Grünland verboten. Ferner sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen außerhalb des Waldes verboten.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 51° 22′ 34,3″ N, 7° 38′ 31,6″ O

BW