Ligatur

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Als Ligatur (lat. ligare „binden“) bezeichnet man:

  • im Schriftwesen die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
  • in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z. B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
  • in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) zum Zweck der Fixierung, siehe Ligatur (Zähne)
  • in der Musik die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe, siehe Haltebogen
  • in der Musikgeschichte eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation, siehe Ligatur (Musik)
  • bei Saxophonen die Vorrichtung zum Halten des Blattes auf dem Mundstück (Blattschraube)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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