Ligatur

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Ligatur (lat. ligare ‚binden‘) steht für:

  • die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit im Schriftwesen, siehe Ligatur (Typografie)
  • die Unterbindung eines Hohlorgans, z. B. eines Blutgefäßes, siehe Ligatur (Chirurgie)
  • die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) in der Zahnheilkunde zum Zweck der Fixierung, siehe Ligatur (Zahnmedizin)
  • eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation in der Musikgeschichte, siehe Ligatur (Musik)
  • ein Begriff für gesellschaftliche Bindung von Ralf Dahrendorf, siehe Ligaturen (Soziologie)
  • die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe in der Musik, siehe Haltebogen
  • die Blattschraube zum Halten des Blattes auf dem Mundstück bei Saxophonen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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