Ligatur
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Ligatur (lat. ligare ‚binden‘) steht für:
- die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit im Schriftwesen, siehe Ligatur (Typografie)
- die Unterbindung eines Hohlorgans, z. B. eines Blutgefäßes, siehe Ligatur (Chirurgie)
- die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) in der Zahnheilkunde zum Zweck der Fixierung, siehe Ligatur (Zahnmedizin)
- eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation in der Musikgeschichte, siehe Ligatur (Musik)
- ein Begriff für gesellschaftliche Bindung von Ralf Dahrendorf, siehe Ligaturen (Soziologie)
- die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe in der Musik, siehe Haltebogen
- die Blattschraube zum Halten des Blattes auf dem Mundstück bei Saxophonen und Klarinetten
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