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Liste der Naturdenkmale in Jöhstadt

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Die Liste der Naturdenkmale in Jöhstadt nennt die Naturdenkmale in Jöhstadt im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Bild Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Datum Nummer
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Am Gründelwald
 
Jöhstadt (50° 31′ 18,5″ N, 13° 5′ 37,3″ O) Fläche: ca. 35846 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 20.03.1997, Landkreisnachrichten Nr. 4/97 364.23-126


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW An der Dorfmühle
 
Grumbach (50° 32′ 55,4″ N, 13° 7′ 7,9″ O) Fläche: ca. 18454 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 20.03.1997, Landkreisnachrichten Nr. 4/97 364.23-129


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Feuchtgebiet Neugrumbach
 
Neugrumbach (50° 32′ 54,6″ N, 13° 5′ 47,8″ O) Fläche: ca. 54900 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 20.03.1997, Landkreisnachrichten Nr. 4/97 364.23-130


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Götzeleck
 
Steinbach (50° 32′ 44,9″ N, 13° 10′ 2,3″ O) Fläche: ca. 30522 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 20.03.1997, Landkreisnachrichten Nr. 4/97, S. 9 364.23-128


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Klippen 800 m SSE Dorfmühle Grumbach
 
Grumbach (50° 32′ 30,7″ N, 13° 7′ 22,3″ O) Fläche: ca. 5207 m² Beschluss des Rates des Kreises Annaberg Nr. 517 vom 27.05.1982 364.23-132


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Mischwald am Wolfwehr
 
Steinbach (50° 32′ 47,3″ N, 13° 8′ 22,3″ O) Fläche: ca. 12177 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 14.02.2003, Landkreisnachrichten Nr. 9/2003, S. 3 364.23-125


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Silbersee
 
Jöhstadt (50° 31′ 28,1″ N, 13° 4′ 46,6″ O) Fläche: ca. 3639 m² Verordnung des Landkreises Annaberg vom 20.03.1997, Landkreisnachrichten Nr. 4/97 364.23-127


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Steinbruch an der Satzunger Straße
 
Schmalzgrube (50° 31′ 11,3″ N, 13° 8′ 33″ O) Fläche: ca. 612 m² Verordnung des Landlkreises Annaberg vom 14.02.2003 364.23-131


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Mühlbaum Bergahorn
 
Steinbach (50° 33′ 44,5″ N, 13° 9′ 54,8″ O)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.