Londoner Zahlungsplan

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Der Londoner Zahlungsplan war Teil der alliierten Bemühungen zur Festlegung der deutschen Reparationsschuld nach dem Ersten Weltkrieg. Die alliierte Reparationskommission legte eine deutsche Gesamtschuld in Höhe von 132 Milliarden Goldmark fest. Jährlich sollte Deutschland zwei Milliarden Goldmark und 26 % des Wertes aller seiner Ausfuhren (ca. eine Milliarde Goldmark) bezahlen.

Der Zahlungsplan traf, zusammen mit einem sechstägigen Ultimatum der Alliierten, am 6. Mai 1921 in Berlin ein. Im Fall einer deutschen Verweigerung wurde die Besetzung des Ruhrgebiets angedroht. Das amtierende Kabinett Fehrenbach verweigerte die Annahme und trat zurück. Das nachfolgende Kabinett Wirth sprach sich für die Annahme aus und brachte es mit 220 Ja- gegen 172 Nein-Stimmen durch den Reichstag. Die Ja-Stimmen kamen von den Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), dem Zentrum, den Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) und einigen Abgeordneter der Deutschen Volkspartei (DVP).[1]

Am 31. August 1921 zahlte Deutschland die erste Milliarde Goldmark. Im Januar 1923 konnte der Plan aufgrund der Inflation nicht mehr erfüllt werden, was die Besetzung des Ruhrgebietes zur Folge hatte. Aufgrund eines deutschen Antrages gemäß Art. 234 Versailler Vertrag vom 24. Oktober 1923 setzte die Reparationskommission am 30. November 1923 zwei Sachverständigenausschüsse zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands ein. Von zukünftiger Wichtigkeit erwies sich dabei nur der erste, der sogenannte Dawesbericht.[2]

Daraufhin wurde ein gleichnamiger Plan erarbeitet, der sich der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik besser anzupassen versuchte.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. BERGMANN, Carl, Der Weg der Reparation. Von Versailles über den Dawes-Plan zum Ziel, Frankfurt a.M. 1926.
  2. Schlochauer, Hans J. / Krüger, Herbert / Mosler, Hermann / Scheuner, Ulrich: Aachener Kongress - Hussar Fall (online)