Martin Nauck

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Hugo Martin Nauck (* 15. Oktober 1883 in Leipzig; † 27. Dezember 1939 in Dresden) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der promovierte Jurist Nauck war als Landgerichtsrat in Leipzig tätig. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er, der Mitglied der NSDAP war, Ende März 1933 zum Vorsitzenden des neu gebildeten Sondergerichts für Sachsen in Freiberg ernannt. Im Juli 1933 wurde Nauck zum Amtsgerichts- und später zum Landgerichtspräsidenten in Chemnitz berufen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1935 wurde Nauck vom Landgericht Chemnitz zum Landgericht Dresden versetzt und wurde dort wie in Chemnitz Landgerichtspräsident. Im Gau Sachsen war er Fachberater der Fachgruppe für Richter und Staatsanwälte für den Bezirk des Oberlandesgericht Dresden im BNSDJ. Außerdem war er Vorsitzender des Bezirksgerichts der Presse[1] in Sachsen.

Seine Urne wurde im Januar 1940 auf dem Trinitatisfriedhof in Dresden beigesetzt.[2]

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die „Republikfeindlichkeit“ der Richter. In: DRIZ 1926, Heft 5, S. 147ff.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Martin Zeidler: Das Sondergericht Freiberg. Dresden 1998.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Norbert Frei: Die nationalsozialistischen Berufsgerichte der Presse. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 32 (1984), H. 1, S. 122–162.
  2. Dresden, Einäscherungsregister 1940