Mustafa İslamoğlu

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Mustafa İslamoğlu

Mustafa İslamoğlu (* ´28. Oktober 1960 in Develi, Kayseri, Türkei) ist ein türkischer islamischer Theologe und Schriftsteller.

İslamoğlu besuchte das islamische Hochschulinstitut in Kayseri (Kayseri Yüksek İslam Enstitüsü) und studierte später an der Schari’a-Fakultät der al-Azhar-Universität in Kairo.

Mustafa İslamoğlu wurde in der Türkei wegen seiner Reden und Schriften zweimal verhaftet und verbrachte insgesamt ein Jahr in Gefängnissen. Die erste Verurteilung erfolgte nach Art. 159 Abs. 1 des türkischen Strafgesetzbuchs wegen „Beleidigung des Türkentums“, die zweite aufgrund des Gesetzes über strafbare Handlungen gegen das Andenken Atatürks. Vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wird er als „antijüdisch argumentierender türkischsprachiger islamistischer Vordenker“ eingeordnet. Zu seinen wichtigsten Schriften gehören die „Ratschläge an meine jungen Geschwister“[1], das u. a. von der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) vertrieben und beworben wird, eine Organisation, die lt. Verfassungsschutzbehörde Hessens „der Ideologie der MB (Muslimbrüder) anhängt und als deren Jugendorganisation gilt“[2].

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Christopher Panico (Human Rights Watch): „Violations of free expression in Turkey“, Februar 1999, ISBN 1-56432-226-2
  • Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Reihe „Vordenker des islamistischen Extremismus und Djihadismus“ (Memento vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. als Online-Version bei scribd.com
  2. Vgl. den Abschnitt „Ereignisse/Entwicklungen“ in „Verfassungsschutz in Hessen, Bericht 2012“. Hier wird u. a. der Ratschlag Nr. 368 zitiert, in dem es heißt: „Wenn ihr Beamter in einem nicht-islamischen System werden wollt, dann werdet nicht Beamter dieses Systems, sondern dort ‚Beamter des Islam’. Und seid gewillt und in der Lage, wenn die Sache, für die ihr euch verbeamtet habt, keinen Nutzen mehr bringt, ‚Auf Wiedersehen’ sagen zu können“. In einer undatierten „Stellungnahme der MJD zu den Vorwürfen des Landesverfassungsschutzes Baden-Württemberg“ (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.muslimische-jugend.de werden die VS-Vorwürfe gegen den Autor und sein Buch von der MJD zurückgewiesen