Neptunium(IV)-fluorid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Neptuniumtetrafluorid)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kristallstruktur
Kristallstruktur von Neptunium(IV)-fluorid
_ Np4+ 0 _ F
Kristallsystem

monoklin[1]

Raumgruppe

C2/c (Nr. 15)Vorlage:Raumgruppe/15[1]

Gitterparameter

a = 1264 pm
b = 1070 pm
c = 836 pm
β = 126,4°[1]

Allgemeines
Name Neptunium(IV)-fluorid
Andere Namen

Neptuniumtetrafluorid

Verhältnisformel NpF4
Kurzbeschreibung

grüner Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 14529-88-5
Wikidata Q1977882
Eigenschaften
Molare Masse 313,04 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,8 g·cm−3[3]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[4]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Neptunium(IV)-fluorid ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Neptunium und Fluor. Es besitzt die Formel NpF4 und gehört zur Stoffklasse der Fluoride.

Darstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neptunium(IV)-fluorid entsteht durch Umsetzung von Neptunium(IV)-oxid (NpO2) mit Fluorwasserstoff (HF) im O2-Strom bei 500 °C. Der Sauerstoff verhindert eine Reduktion des Produkts durch meist im HF-Gas vorhandene, geringe Mengen Wasserstoff.[5]

Eine weitere Darstellungsmethode ist die Oxidation von Neptunium(III)-fluorid (NpF3) mit einem Sauerstoff-Fluorwasserstoff-Gemisch.[6]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Physikalische Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neptunium(IV)-fluorid ist ein grüner Feststoff und kristallisiert im monoklinen Kristallsystem mit den Gitterparametern a = 1264 pm, b = 1070 pm, c = 836 pm und β = 126,4°.[1]

Chemische Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neptunium(IV)-fluorid wird im H2-Strom zu Neptunium(III)-fluorid (NpF3) reduziert:[5]

Neptunium(IV)-fluorid wird im Fluorgasstrom bei 500 °C zum flüchtigen Neptuniumhexafluorid (NpF6) umgesetzt:[7]

Sicherheitshinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, weil diese nur die chemische Gefährlichkeit umfassen und eine völlig untergeordnete Rolle gegenüber den auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren spielen. Auch Letzteres gilt nur, wenn es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d C. Keller: Die Chemie des Neptuniums, in: Fortschr. chem. Forsch., 1969/70, 13/1, S. 69.
  2. A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1, S. 1969.
  3. Neptunium(IV)-fluorid bei www.webelements.com.
  4. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  5. a b C. Keller: Die Chemie des Neptuniums, in: Fortschr. chem. Forsch., 1969/70, 13/1, S. 67.
  6. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu „Neptuniumverbindungen“ im Lexikon der Chemie, abgerufen am 7. April 2010.
  7. John G. Malm, Bernard Weinstock, E. Eugene Weaver: The Preparation and Properties of NpF6; a Comparison with PuF6, in: J. Phys. Chem., 1958, 62 (12), S. 1506–1508 (doi:10.1021/j150570a009).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]