Niedrigsteuerland

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Mit Niedrigsteuerland wird im Außensteuerrecht ein Land bezeichnet, das deutlich niedrigere Einkommensteuer als nach deutschen Gesetzen erhebt. Es wird umgangssprachlich mit dem Begriff einer Steueroase gleichgesetzt, obwohl die Begriffe sich nur teilweise überschneiden.

Definition des Außensteuergesetzes

Niedrigsteuerland ist einer der zentralen Begriffe für die Anwendung der Sonderbesteuerungen, der aus Deutschland in ein Land mit niedrigerer Besteuerung ziehende Personen nach den Vorschriften des Außensteuerrechts unterliegen. Ein Niedrigsteuerland ist ein Land dann, wenn die Belastung durch die dort erhobene Einkommensteuer bei einer dort ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drittel niedriger als in Deutschland ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG) oder aufgrund einer gegenüber der dort allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert ist und der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass seine dortige Einkommensteuer nicht mindestens zwei Drittel der entsprechenden deutschen Einkommensbesteuerung beträgt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG). Der sich hieraus ergebende Grenzsteuersatz, bei dessen Unterschreiten von einem Niedrigsteuerland gesprochen, schwankt und lag während der letzten Jahre bei einer Einkommensteuerbelastung von ca. 22 %.

Abgrenzung zum Begriff der Steueroase

Trotz der umgangssprachlichen Gleichsetzung ist nicht jedes Niedrigsteuerland eine Steueroase. Denn von einer Steueroase spricht man vor allem dann, wenn zu niedrigen Steuern weitere Maßnahmen hinzutreten, die die sich dort niederlassenden Steuerausländer durch ein strenges Bankgeheimnis und ein besonderes Steuergeheimnis oder auch mangelnde Kooperation mit anderen Staaten vor einer Inanspruchnahme aus deren Heimatstaaten schützen. Daher stellt die OECD in ihrem Programm zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs im Wesentlich auf die Kooperationsbereitschaft bei der gegenseitigen Auskunftserteilung ab.[1]

Einzelnachweise

  1. vgl. Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag – Oasenbericht – (PDF; 212 kB)