Nutzlast

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Nutzlast ist die Last, die ein Fahrzeug (Flugzeug, Raumschiff, Auto, LKW etc.) aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Sie entspricht der Masse der Zuladung, die transportiert werden kann. Bei Bombern spricht man von „Bombenlast“. Eine Sekundärnutzlast ist eine weitere Zuladung, die zusätzlich zur Primärnutzlast mitgeführt wird, um die Transportmöglichkeiten bestmöglich auszunutzen, beispielsweise bei Huckepacksatelliten wie den Cubesats.

Raumfahrt

In der Raumfahrt bezeichnet die Nutzlast die Masse, die eine Rakete bzw. ein Raumschiff (neben dem Treibstoff) transportieren kann. Manchmal beträgt die Nutzlast nur 2 % der Startmasse (siehe Trägerrakete).

Kraftfahrzeug

Nutzlast ist die Höchstlast, die ein betriebsfertiges Fahrzeug transportieren kann, ohne dass die zulässigen Achslasten und die zulässige Gesamtmasse überschritten werden (siehe Richtlinie zu § 42 StVZO vom 15. August 1983, Verkehrsblatt 1983, S. 464). Diese Definition gilt nach deutschen Zulassungsvorschriften, Herstellerangaben können andere Begriffsbildungen zu Grunde liegen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Nutzlast – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen