Fahrzeug
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die beiden Fahrzeuge sind Landfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, auf Grund der Verwendung sind es Rettungswagen und auch Einsatzfahrzeuge, wobei beide zu den Straßenfahrzeugen gehören, das linke jedoch zusätzlich den Geländefahrzeugen zuzuordnen ist.
Fahrzeuge sind mobile Verkehrsmittel, die dem Transport von Gütern (Güterverkehr), Werkzeugen (Maschinen oder Hilfsmittel) oder Personen dienen. Die Antriebsart oder die Verwendung ist für die Einordnung ohne Belang.
Es gibt verschiedene Arten von Fahrzeugen:[1]
- Wasserfahrzeuge
- Landfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Raumfahrzeuge
- Kombinationen hiervon, z. B. Amphibienfahrzeuge
Zudem lassen sich alle diese Fahrzeuge nach vielfältigen weiteren Kategorien untergliedern. Beispielhaft seien hier genannt bei den Wasserfahrzeugen (Verdränger, Gleiter), bei den Landfahrzeugen (Schienenfahrzeuge, Straßenfahrzeuge) und bei den Luftfahrzeugen (Drehflügler, Propellerflugzeuge, Düsenflugzeuge).
Diese Fahrzeuge sind nicht notwendigerweise motorisiert. Sie haben oft verschiedene Verwendungszwecke und sind vielgestaltig konstruiert, alleine bei Landfahrzeugen gibt es tausende Bauarten und Verwendungen.
Das deutsche Straßenverkehrsrecht definiert Fahrzeuge als die Gesamtheit der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger.
Die Liste der Verkehrsmittel gibt eine Übersicht zu Fahrzeugen, die als Verkehrsmittel dienen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Patent- und Markenamt: Internationale Patentklassifikation, Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren: Fahrzeuge allgemein