Patent (Begriffsklärung)

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Ein Patent (mittellateinisch littera patens ‚offener Brief‘) ist eine offen versandte, gesiegelte Urkunde zur Verleihung von Rechten an Private, sowohl an Einzelne als auch an Gruppen:

  • Recht der befristeten alleinigen Nutzung eigener technischer Erfindungen, siehe Patent
  • Befähigungszeugnis als Offizier, siehe Offizierspatent
  • Befähigungszeugnis eines Nautikers oder Schiffsingenieurs (Seepatent)
  • im Südtiroler Alltagswortschatz die Bezeichnung für den Kfz-Führerschein[1]
  • Bestallung als Beamter, z. B. Befähigungsurkunde zum Unterrichten an der Primarschule in einigen Deutschschweizer Kantonen (Lehrerpatent)
  • kantonale Bewilligung zur Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts, siehe Anwaltschaft in der Schweiz
  • Recht der Ausübung eines Gewerbes
  • Erhebung in den Adelsstand (Adelspatent), siehe Adelsbrief
  • im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (Kaisertum) ein vom Kaiser verliehenes Privileg, beispielsweise die Verfassung der Goldenen Bulle über die Kurwürde
  • im Kaisertum Österreich ein kaiserliches oder königliches Gesetz (Toleranzpatent von 1781, Protestantenpatent von 1861, Februarpatent von 1861, Silvesterpatent)
  • Erlaubnis zur Jagdausübung im Lizenzjagdsystem der Schweiz


Ein Patent ist auch


Als Adjektiv bedeutet patent

  • bewundernswert tüchtig, praktisch, klug in der Meisterung des Alltags


Siehe auch:

Wiktionary: Patent – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: patent – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ulrich Ammon: Die deutsche Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz, de Gruyter (1995) Seite 409; auf Google Books: https://books.google.at/books?id=o3bse2hTyeIC&pg=PA409&lpg=PA409&dq=patent+s%C3%BCdtirol&source=bl&ots=nwMPB9dDVa&sig=_uOFxiLfinAnhRnCmgezNhaTQkA&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiDt7rf1rbPAhWJtxoKHeCABO44ChDoAQg4MAU#v=onepage&q=patent%20s%C3%BCdtirol&f=false