Führerschein

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Dieser Artikel behandelt den Führerschein für Kraftfahrzeuge. Zu weiteren Bedeutungen, siehe Führerschein (Begriffsklärung)
Der erste Führerschein der Welt, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt Mannheim an den Automobilerfinder Carl Benz
Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906
Chauffeursausbildung 1905, Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg, Bayerischer Fahrlehrerverband
Fahrlizenz Nr. 1 des Magistrats Innsbruck, ausgestellt für Gottlieb Wiederkehr, den Chauffeur des Herzogs Eugen von Österreich-Teschen
Führerschein aus dem Jahr 1929

Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.

In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenkerberechtigung. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (umgangssprachlich auch Fahrausweis, Billet oder Permis), es zeigt die Fahrberechtigung an.

Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenkerberechtigung beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieser Klasse zu führen.[1] Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines, Geschichte [Bearbeiten]

Der Führerschein hat eine mehr als 100-jährige Geschichte. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“).[2] In der DDR wurde der Führerschein zeitweise auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.

Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EWR werden ab dem 19. Januar 2013 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Ab dann darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten der EWR müssen jedoch sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen an die aktuelle europäische Führerschein-Richtlinie erfüllen.[3]

Regelungen in verschiedenen Ländern [Bearbeiten]

Internationaler Führerschein [Bearbeiten]

Der Internationale Führerschein (auch: Zwischenstaatlicher Führerschein) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird jedoch nur noch selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.[4]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Führerschein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Führerschein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks Wikibooks: Autofahren lernen – Fahrpraxis lernen online

Einzelnachweise und Anmerkungen [Bearbeiten]

  1. Verzwickter Fall vor Gericht. In: Ehinger Tagblatt.
  2. Führerscheine in Europa Geschichte des Führerscheins.
  3. Richtlinie 2006/126/EG Text der Führerscheinrichtlinie, abgerufen am 2. Februar 2013
  4. http://www.gemeinde-steinhoefel.de/dienstleistung/anzeigen/id/5096/internationaler_fuehrerschein.html Kurzinfo Internationaler Führerschein
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