Pflegestützpunkt
Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.
In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile[1]:
- Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
- Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die
- Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.[2]
Literatur
- Sabine Kirchen-Peters, Lukas Nock, Peter Baumeister, Birgit Mickley: Pflegestützpunkte in Deutschland. Die Sicht der Mitarbeitenden - Der rechtliche Rahmen - Die politische Intention. WISO Diskurs 07/2016.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Die Pflegestützpunkte des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz,. (PDF; 77 kB) In: Internetseite des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 22. August 2008.
- ↑ Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.