Pflegestützpunkt

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Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.

In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile[1]:

  1. Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
  2. Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die
  3. Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.[2]

Literatur

  • Sabine Kirchen-Peters, Lukas Nock, Peter Baumeister, Birgit Mickley: Pflegestützpunkte in Deutschland. Die Sicht der Mitarbeitenden - Der rechtliche Rahmen - Die politische Intention. WISO Diskurs 07/2016.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Pflegestützpunkte des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz,. (PDF; 77 kB) In: Internetseite des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 22. August 2008.
  2. Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.