Politikergedenkstiftung

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Als Politikergedenkstiftungen des Bundes werden fünf rechtsfähige, bundesunmittelbare Stiftungen zusammengefasst, die sich mit dem Leben und Wirken ehemaliger Reichs- bzw. Bundespräsidenten und Reichs- bzw. Bundeskanzler der deutschen Geschichte auseinandersetzen.

Geschichte

1978 wurde mit der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus die erste bundesunmittelbare Gedenkstiftung für einen Politiker in Deutschland gegründet. Dieser folgte im Dezember 1986 die Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte als zweite Stiftung des Bundes. In den 1990er Jahren wurden vom Deutschen Bundestag Gesetze über die Einrichtung von drei weiteren Gedenkstiftungen verabschiedet: die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (beide 1994 gegründet) und die Otto-von-Bismarck-Stiftung (1996 gegründet).[1] Seit dem 24. Mai 2011 treten diese fünf Stiftungen gemeinsam unter dem Namen Politikergedenkstiftungen des Bundes in der Öffentlichkeit auf.[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Broschüre: „Die Politikergedenkstiftungen des Bundes“, abgerufen am 23. März 2012
  2. Pressemeldung: „Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Politikergedenkstiftungen machen Geschichte erlebbar“ 24. Mai 2011, abgerufen am 23. März 2012.