Quam singulari

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Quam singulari über die rechtzeitige Erstkommunion ist ein Dekret der Sakramentenkongregation. Das Dekret wurde am 8. August 1910 durch Papst Pius X. promulgiert und ist nach seinem Incipit genannt, in denen von der „besonderen Liebe“ die Rede ist, mit der Jesus Christus auf Erden den Kindern zugetan war.

Anlass

Im Jahre 1905 fand in Rom der Eucharistische Weltkongress statt, Papst Pius X. gab in diesem Jahr außerdem das Dekret Sacra Tridentina Synodus, über den Empfang der häufigen und täglichen Kommunion heraus.[1]

Inhalt

Das Dekret regelt das Unterscheidungsalter zum Empfang der ersten heiligen Kommunion neu und setzt dabei das Mindestalter auf ungefähr sieben Jahre herab. Einleitend erfolgen Ausführungen über die altkirchliche Praxis, die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der ersten heiligen Kommunion zugleich zu spenden. Diese Praxis war in der lateinischen Kirche außer Gebrauch gekommen. Das vierte Laterankonzil hatte den wenigstens jährlichen Empfang des Bußsakraments wie den Empfang des Sakraments der heiligen Kommunion jedem Gläubigen vorgeschrieben, sobald er zum „Gebrauch der Vernunft“ gekommen sei. Papst Pius führt aus, dass es unter dem Vorwand, die Würde des Sakraments zu wahren, tatsächlich dazu gekommen sei, dass man die Gläubigen von ihnen ferngehalten und sie der Nahrung für ihr geistliches Leben beraubt habe. Der Papst verurteilt an dieser Stelle scharf sowohl die Praxis, den Kindern, die noch nicht zur Erstkommunion zugelassen waren, auch die Beichte nicht zu gestatten, als auch jene, Kindern nicht einmal in Todesgefahr die heilige Kommunion zu spenden: „So sterben diese Kinder und werden nach dem Ritus für Kinder begraben, schmählich den Hilfsmitteln der Kirche beraubt“. In der Folge führt Pius unter Verweis auf die Irrtümer der Jansenisten das Konzil von Trient an, das die heilige Kommunion zutreffend als „ein Gegengift zu den täglichen Fehlern“ bezeichnete, das vor den schweren Sünden bewahrt.

Unter Verweis auf die Kirchenväter wie den hl. Thomas von Aquin legt Papst Pius fest, dass das Unterscheidungsalter dann erreicht sei, „wenn das Kind das eucharistische Brot von einem gewöhnlichen Brot zu unterscheiden weiß, so daß es mit Andacht zum Altar hinzutreten kann.“ Dabei sei sowohl zum Empfang des Buß- als auch des Altarsakraments die vollkommene Kenntnis der Glaubenswahrheiten nicht erforderlich, es genüge „eine Kenntnis der ewigen Grundwahrheiten“.

Es folgen zehn Punkte, zur Änderung bisheriger Missstände und als Zusammenfassung des bisher Gesagten über die Bedeutung der häufigen oder täglichen Kommunion.

Einzelnachweise

  1. Die Eucharistischen Weltkongresse [1]

Weblinks