Rat der Volkskommissare der Sowjetunion

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Datei:Совет народных комиссаров (Ленин, Штейнберг, Комков, Бонч-Бруевич, Трутовский...), 1918.jpg
Eine Sitzung des Rats der Volkskommissare im März 1918

Der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion (russisch Совет Народных Комиссаров СССР; Transkription: Sowjet Narodnych Komissarow) wurde im Jahr 1917 eingerichtet. Er war vom 6. Juli 1923 bis 15. März 1946 das oberste ausführende und gesetzgebende Organ der Sowjetunion.

Die Kurzbezeichnung lautet russisch совнарком, Transkription: Sownarkom, die Abkürzung СНК (SNK). Seit dem 16. März 1946 wurde das Gremium als Ministerrat der UdSSR bezeichnet.

Geschichte

Dekret über die Einrichtung

Das „Dekret über die Einrichtung des Rates der Volkskommissare“ wurde am 27. Oktober 1917 auf dem Zweiten Allrussischen Sowjetkongress angenommen:

„Bis zur Einberufung einer Gründungsversammlung wird für die Leitung des Landes eine provisorische Arbeiter- und Bauernregierung gebildet, die Rat der Volkskommissare heißt. Die Leitung der verschiedenen Zweige der staatlichen Lebens wird Kommissaren übertragen. Diese müssen sicherstellen, dass das auf dem Kongress verkündete Programm mit Leben erfüllt wird, in enger Zusammenarbeit mit den Massenorganisationen der Arbeiter, Arbeiterinnen, Matrosen, Soldaten, Bauern und Angestellten. Die Regierungsmacht geht vom Kollegium der Vorsitzenden dieser Kommissionen aus, d. h. dem Rat der Volkskommissare.

Die Kontrolle der Tätigkeit der Volkskommissare erfolgt durch den Allrussischen Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte und dessen Zentrales Exekutivkomitee (russ. Всероссийский Центральный Исполнительный Комитет). Diese haben auch das Recht die Volkskommissare abzulösen.

Gegenwärtig besteht der Rat der Volkskommissare aus folgenden Personen:

Volkskommissare für:

Der Posten des Volkskommissars für Eisenbahnangelegenheiten bleibt zeitweilig unbesetzt.“

Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik

Entsprechend der Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) vom 10. Juli 1918 hatte der Rat der Volkskommissare folgende Aufgaben:

  • Leitung der allgemeinen Angelegenheiten der RSFSR und der einzelnen Zweige der Verwaltung (§ 35 und 37);
  • Erlass von Gesetzen und das Ergreifen von Maßnahmen, die notwendig sind, um den richtigen und reibungslosen Verlauf der Staatsangelegenheiten zu gewährleisten (§ 38).

Nach der Gründung der Sowjetunion wurden die Aufgaben des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion einerseits und des Rates der Volkskommissare des RSFSR andererseits klar voneinander getrennt. Entsprechend der Verfassung der Sowjetunion vom 31. Januar 1924 „erlässt der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion Dekrete und Anordnungen, die für das gesamte Territorium der Sowjetunion bindend sind“ (§ 38). Er beaufsichtigte auch die Gesetzgebung der Räte der Volkskommissare der einzelnen Sowjetrepubliken (von denen die RSFSR die größte war) und er war dem Zentralen Exekutivkomitee der Sowjetunion rechenschaftspflichtig.

Sowjetunion

Nach der Gründung der Sowjetunion 1922 wurde am 31. Januar 1924 die erste sowjetische Verfassung verabschiedet und im gleichen Jahr die Verwaltung der Sowjetunion von der Verwaltung der einzelnen Sowjetrepubliken getrennt. Deshalb wurden die Volkskommissariate des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion aufgeteilt in allsowjetische Volkskommissariate (Unionsvolkskommissariate) und in vereinigte Volkskommissariate (russ. объединённые наркоматы).

Die allsowjetischen Volkskommissariate übten ihre Macht mittels ihrer Bevollmächtigten aus, während die vereinigten Volkskommissariate ihre Macht mittels der nachgeordneten Volkskommissariate der einzelnen Sowjetrepubliken ausübten. Beispielsweise unterstanden die Volkskommissariate für Finanzen der einzelnen Sowjetrepubliken dem vereinigen Volkskommissariat für Finanzen der Sowjetunion.

Allsowjetische Volkskommissariate waren die Volkskommissariate für:

  • Auswärtige Angelegenheiten,
  • Militär und Flotte,
  • Außenhandel,
  • Transportwege,
  • Post und Telegrafen.

Vereinigte Volkskommissariate waren die Volkskommissariate für:

  • Nahrungsmittel,
  • Arbeit,
  • Finanzen,
  • Arbeiter- und Bauerninspektion,
  • Oberster Rat für Volkswirtschaft (russ. Высший Совет Народного Хозяйства).

Einige Volkskommissariate bestanden nur auf der Ebene der Sowjetrepubliken, nicht jedoch auf der Unionsebene. Das traf insbesondere für Bereiche zu, in denen es spezifische nationale Unterschiede zwischen den Sowjetrepubliken gab: Landwirtschaft, Innere Angelegenheit, Justiz, Bildung, Gesundheitswesen und soziale Sicherung,

Entsprechend der sowjetischen Verfassung von 1924 wurde der Rat der Volkskommissare mit Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion gebildet. Bis 1931 bildete der Kleine Rat der Volkskommissare den geschäftsführenden Regierungsausschuss.

Nach der sowjetischen Verfassung von 1936 beschloss der Oberste Sowjet der UdSSR die Zusammensetzung des Rates der Volkskommissare.

Der Rat der Volkskommissare hatte die Arbeit der Unions- und Republiks-Volkskommissariate zu koordinieren und zu leiten.

Er musste Maßnahmen zur Realisierung des Volkswirtschaftsplanes ergreifen, das Staatsbudget verwalten, das Finanzsystem stärken, die öffentliche Ordnung sicherstellen und die außenpolitischen Beziehungen der Sowjetunion steuern.

Wegen des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 und dem schnellen Vordringen der deutschen Truppen wurde am 15. Oktober 1941 die Verlegung der Regierung nach Kuibyschew (heute Samara) an der Wolga angeordnet. Der Rat der Volkskommissare wurde 1946 in den Ministerrat der UdSSR umgewandelt.

Vorsitzende

Erster Stellvertreter

Stellvertreter

Geschäftsführer

Trivia

Nach dem Rat wurde der Pik SNK Kirgisii in Kirgisien benannt.