Reichstag (Japan)

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Oberhaus (zwischen 1889 und 1909)

Das Teikoku-gikai (jap. 帝国議会, zeitgenössische Schreibung 帝國議會), der Reichstag oder wörtlicher das „Parlament des Kaiserreiches“, war nach der Meiji-Verfassung von 1890 bis 1947 das Zweikammerparlament des Kaiserreichs Großjapan.

Es bestand aus einem gewählten, bürgerlichen Unterhaus, dem Shūgiin (Abgeordnetenhaus, wörtlich etwa „Massenversammlungs-“ oder „[Massen-]Beratungskammer“ bzw. „-haus“), und einem adeligen Oberhaus, dem Kizokuin (Herrenhaus, wörtl. „Adelskammer“), dem Angehörige des Erbadels sowie vom Tennō ernannte Mitglieder, darunter auch einige von Spitzensteuerzahlern und akademischen Institutionen gewählte Mitglieder, angehörten. 1947 ersetzte das heutige nationale Parlament (国会 Kokkai, wörtl. „Nationalversammlung“) den Reichstag; darin wurde das Herrenhaus durch ein ebenfalls gewähltes Oberhaus, das Sangiin (Senat, wörtl. „Rätekammer“), ersetzt und das Gleichgewicht der Kammern zugunsten des Unterhauses verschoben.

Geschichte

Das kaiserliche Edikt von 1881, das die Erstellung einer Verfassung und die Schaffung eines Parlaments ankündigte.

In der frühen Meiji-Zeit forderten verschiedene Gegner der Meiji-Oligarchie, insbesondere die Jiyū Minken Undō, die „Bewegung für Freiheit und Volksrechte“, in Petitionen, Versammlungen, Veröffentlichungen, Demonstrationen und Aufständen die Einrichtung einer gewählten Volksvertretung. 1881 verkündete die Oligarchie durch eine Verfügung des Tennō die Schaffung einer Verfassung und eines Parlaments innerhalb von zehn Jahren, Ergebnis war die an preußisches und in geringerem Maße britisches Vorbild angelehnte Meiji-Verfassung und die darin in Kapitel 3 ausgeführte Einrichtung des Reichstages. Danach war der Reichstag an der Legislative beteiligt, ein Gesetz bedurfte der Zustimmung beider Kammern und des Tennō. Außerdem konnte es den Haushalt beschließen, im Konfliktfall galt der Haushalt des Vorjahres. Der Premierminister und das Kabinett wurden weiterhin ernannt. Das Shūgiin wurde unter anfangs strengen Zensusbeschränkungen – etwa ein Prozent der Bevölkerung war bei der ersten Wahl 1890 wahlberechtigt – gewählt und konnte jederzeit durch Kabinettsbeschluss vom Tennō aufgelöst werden, allerdings brachten die daraus resultierenden Neuwahlen in den 1890er Jahren erneut Mehrheiten der liberalen, bürgerlichen Parteien.

Insbesondere nachdem sich im Jahr 1900 in Form der Rikken Seiyūkai eine dauerhafte Allianz zwischen Teilen der Meiji-Oligarchie, der Ministerialbürokratie und der liberalen Parteien gebildet hatte, verbesserten sich die anfangs oft konfliktreichen Beziehungen zwischen Unterhaus und Regierung. In der Taishō-Zeit entwickelte sich eine stärker parlamentarische Regierungsform, in der die Premierminister gewöhnlich mit Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Unterhaus berufen wurden, die sogenannte Taishō-Demokratie. Auch wurden die bereits mehrfach gelockerten Zensusbeschränkungen für das Shūgiin 1925 ganz abgeschafft und das allgemeine Männerwahlrecht eingeführt, in der Folge entwickelten sich auch erstmals nennenswerte „proletarische Parteien“ der Arbeiterbewegung. Aber die Einschränkungen parlamentarischer Macht durch die Verfassung waren unverändert: Die Berufung der Regierung war nicht formal an eine parlamentarische Mehrheit gebunden, und das Herrenhaus konnte liberale Gesetzentwürfe wie die Zulassung von Gewerkschaften oder das Frauenwahlrecht blockieren.

Nach dem Einmarsch in der Mandschurei 1931 war die Parteienherrschaft bald beendet und vor allem im Pazifikkrieg wurde die Regierung zentralisiert und dem Einfluss des Reichstags entzogen. Nach dem Krieg traf der Reichstag zu Beginn der Besatzungszeit Vorbereitungen für eine neue politische Ordnung. 1946 beschloss er mit dem Tennō den im Wesentlichen unveränderten Verfassungsentwurf der Besatzungsbehörden und damit das Ende des Kaiserreichs und seine eigene Abschaffung. Die Verfassung des Staates Japan trat im Mai 1947 in Kraft.

Literatur

  • Peter Duus (Hrsg.): The Cambridge History of Japan, vol. 6: The Twentieth Century. Cambridge University Press, 1991. Part I: Domestic Politics.
  • Marius B. Jansen: The Making of Modern Japan. Harvard University Press, 2002.

Weblinks